Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 51 (1885), ab Seite: 168. (Quelle)
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16. Vogl, Caspar (enthauptet am 8. November 1606). Dreißig Jahre stand er als Pfleger zu Zell im Dienste des Salzburger Erzbischofs Wolf Dietrich von Raitenau, mit aller Treue und Thätigkeit, in allen seinen Handlungen ein ebenso verständiger als für das Wohl seiner Gemeinde eifrig besorgter Beamte. Im Sommer 1606 wurden nun Jacob Friedrich Riz zu Grub und der fürsterzbischöfliche Kammerrath Sebastian Lueger von dem Erzbischofe in das Gebirge geschickt, mit dem Auftrage, eine ausführliche Urbarsbeschreibung vorzunehmen und zum Behufe der eingeführten Vermögenssteuer alle Güter und Gründe der Unterthanen zu beschreiben und zu schätzen. Die beiden erzbischöflichen Commissäre schätzten nun in amtlicher Wohldienerei die Güter meist höher, als dieselben in der Steuer angesagt wurden, und nach diesem Verhältnisse erfolgte auch die Steigerung der Abgaben. Das aber wollte den Bauern nimmer gefallen, und sich zu Taxenbach und Zell zusammenrottend, waren sie entschlossen, dieser Maßregel mit Gewalt sich zu widersetzen. Sobald der Erzbischof davon Kunde erhielt, traf auch er seine Anstalten. Longinus Walther von Walthersweil, Hof- und Kriegsrath, erhielt den Befehl über einen ansehnlichen Haufen Mannschaft und rückte über Werfen und Taxenbach nach Zell. Die Entwaffnung der Bauern wurde in Kürze ausgeführt, die Mehrzahl derselben unter ernster Vermahnung und Androhung hoher Geldstrafen entlassen, und nur einige Rädelsführer, sieben Bauern von Taxenbach und Zell, zog man gefänglich ein und verhängte über sie die peinliche Untersuchung. Aber auch der Pfleger zu Zell, Caspar Vogl, wurde unter der Beschuldigung, durch seine Nachsicht den Aufstand befördert zu haben, nach Salzburg gerichtlich vorgeladen. Keiner Schuld sich bewußt, stellte er sich, obwohl er leicht hätte fliehen können, vor dem Gerichte, das am 6. November 1606 über ihn und zwei Bauern Namens Hans Kheill und Stephan Guethund mit Mehrheit der Stimmen das Todesurtheil fällte, welches der Erzbischof bestätigte. „Daß Caspar Vogl, gewester Pfleger zu Zell, dann Hans Kheill und Stephan Guethund secundum. majora vota pro [169] seditiosis und Aufwieglern erkannt und derowegen ad poenam capitalem condemniret worden. Placuit“, heißt es im Hofgerichtsprotokolle vom 6. November 1606. Am 8. November um 8 Uhr Morgens fand auf der sogenannten Scharte, wo man von der Hauptfestung auf den Mönchsberg hinübergeht, die Hinrichtung Vogl’s und der beiden Bauern durch das Schwert statt. Keiner wußte von dem Tode des Anderen: denn sobald einer enthauptet war, ebnete man den Richtplatz wieder mit weißem Sande, so daß kein Blut oder anderes Zeichen einer Hinrichtung zu sehen war. Dann wurden die Opfer, jedes in eigener Truhe, auf dem St. Petersfriedhofe neben der St. Margarethencapelle christlich bestattet. Diese Hinrichtung machte im Lande großes Aufsehen, und besonders bedauerte man den allgemein geachteten Caspar Vogl. Nach der Hand soll der Erzbischof seine übereilte Handlung öfter bereut haben. Das über Vogl’s Verlassenschaft am 20. November 1606 errichtete Inventar befand sich noch zu Anfang dieses Jahrhunderts in der Registratur des Pfleggerichts zu Zell im Pinzgau, dagegen fehlte das Tagebuch, das Vogl im Kecker geschrieben, und die Briefe, die er aus demselben an seine Frau und seine Freunde gerichtet.

Zauner (Judas Thaddäus) Dr.). Neue Chronik von Salzburg (Salzburg 1813, Mayr, 8°.) I. (des ganzen Werkes VI.) Theil, S. 97 u. f. und S. 198 u. f.