Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 44 (1882), ab Seite: 254. (Quelle)
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7. Joseph Thomas, Zeitgenoß, einer der thätigsten Abgeordneten im niederösterreichischen Landtage, in welchen ihn die Landgemeinden des Wahlbezirkes Oberhollabrunn entsendeten. Er ist ferner Mitglied des Landesausschusses für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns, von dem Landesausschusse delegirtes Mitglied der k. k. Baudeputation für die Reichshaupt- und Residenzstadt und vom Landtage gewähltes Mitglied der k. k. Landescommission für Regelung der Grundsteuer in Wien. Für seine um das Land, das er vertritt, erworbenen Verdienste wurde er bereits im April 1869 mit dem Ritterkreuze des Franz Joseph-Ordens ausgezeichnet. An den in Rede Stehenden hat „Joannes Nepomucenus Nonultra-Montanus“, unter welchem witzigen Pseudonym der verewigte Dr. Johann Nep. Berger, Minister ohne Portefeuille in der Zeit vom 30. December 1867 bis 15. Jänner 1870, sich barg, in den von ihm herausgegebenen „Photogrammen aus dem niederösterreichischen Landtage“ (Wien 1864, F. Manz und Comp., 12°.) das Photogramm S. 27 gerichtet, welches lautet: „Du gleichst dem Thomas nicht der Schrift, der nichts geglaubt; | An sauren Wein hat Dir den Glauben nichts geraubt“. –