BLKÖ:Thalabér, Ludwig

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Thalabér
Band: 44 (1882), ab Seite: 116. (Quelle)
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Thalabér, Ludwig (Mitglied des Abgeordnetenhauses des ungarischen Landtages, geb. in Ungarn), Zeitgenoß. Der Sproß einer ungarischen Adelsfamilie, welche sich früher Talabér schrieb. Unter dieser Schreibweise haben wir auch drei Mitglieder der Familie: Balthasar, Georg und Johann, bereits [Band XLIII, S. 31][WS 1] angeführt. Der in Rede stehende Ludwig wurde, als nach bewältigter [117] Erhebung der Ungarn in den Jahren 1848 und 1849 ein königlicher Erlaß ddo. Wien 14. Februar 1861 auf den 2. April g. J. den ersten allgemeinen Landtag einberief, zu Lövö im Oedenburger Comitate als Deputirter gewählt. In der 35. Sitzung (3. Juni 1861) nahm er in der Debatte, welche sich darüber entspann, ob das Abgeordnetenhaus seine Ansprache an den König in Form einer Adresse oder eines Beschlusses richten solle, das Wort, um für den letzteren einzutreten. [Vergleiche zum Verständniß der Sachlage die Biographie Paul Jámbor Bd. X. S. 60.] Er sprach in gemäßigter Weise und zeichnete ein treffendes Bild der Zwangslage, in welche das Land durch die unheilvollen Ereignisse seit 1848 gerathen war. An einer Stelle seiner Rede kommt er auf die pragmatische Sanction zu sprechen und bemerkt hierbei: „Wenn diese aufrecht steht, so muß sie nicht nur für den einen, sondern für beide Theile gelten, und wenn sie ein bilateraler Vertrag ist, ein solcher, der, während er einerseits beiden Theilen Recht gibt, andererseits jedem Verpflichtungen auferlegt – so haben wir in diesem Falle das Recht, als Vertreter der Nation der Gegenpartei gegenüber zu beschließen, sowie diese laut des Vertrages das Recht hat zu fordern. Wahr ist’s, daß wir gegenwärtig keine Mittel in den Händen haben, um dies zu vollstrecken, doch die Verpflichtung bleibt moralisch und die neue sechste Großmacht (die öffentliche Meinung) wird sie vollstrecken“. So gelangt Thalabér auf Grundlage des für Ungarns Staatsrecht so wichtigen Staatsactes der pragmatischen Sanction auf ganz logischem und legalem Wege zur Form der an den König zu richtenden Ansprache, welche von vielen anderen Rednern in ganz revolutionärer Weise verlangt wurde. Zum Schlusse seiner Rede bemerkt er auf die Behauptung des Vertreters Nicolaus Benczur, daß die Nation nur zwei Auswege habe, nämlich: die Versöhnung oder die Waffen, und da sie, wie bekannt, keine Waffen besitze, sich also um jeden Preis versöhnen oder ausgleichen müsse – „daß er diese Nothwendigkeit rundweg in Abrede stelle, denn es gebe noch Eins, was die Nation thun könne, nämlich sich in Ehren und ihrer Würde entsprechend, nicht aber um jeden Preis versöhnen. Und da sie in der jüngsten Vergangenheit ein herrliches Beispiel ihrer politischen Reife und reinsten Vaterlandliebe gegeben, und da gemeinschaftlicher Wunsch, gemeinsame Liebe und gemeinsamer Haß die galvanische Batterie unserer Empfindungen bilden, so ist es nöthig, daß auch unsere Thaten und Handlungen eins werden, somit schreiben wir alle insgesammt über die Schrift: festgesetzter Preis, besser – Beschluß“. Thalabér stellt sich in seiner Rede als ein oppositioneller Parlamentarier dar, bei dem jede Opposition in die Schule gehen könnte. Man mag seiner Ansicht nicht beistimmen, die Form, in welcher er sie zur Kenntniß seiner Gegner bringt, gewinnt ihm die Sympathie – auch seiner Gegner und nützt seiner Sache mehr als das Jacobinergeschrei der revolutionären Staatsverbesserer des ungarischen Globus, die bei ihren blutrothen Tiraden an nichts weniger als den zu rettenden Staat, sondern nur an ihre eigene Winzigkeit denken, für welche sie möglichst viel Vortheile einheimsen wollen.

Nagy (Iván), Magarország családai czimerekkel és nemzékrendi táblákkal, d. i. Die Familien Ungarns mit Wappen und Stammtafeln (Pesth 1860, M. Ráth, gr. 8°.) Bd. XI, S. 124.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: [Band XLII, S. 31].