BLKÖ:Tepser, Joseph Johann Edler von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 43 (1881), ab Seite: 286. (Quelle)
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Tepser, Joseph Johann Edler von (Humanist, Ort und Jahr seiner Geburt unbekannt, gest. in Wien 1761). Ein Sohn des im Jahre 1709 geadelten Regierungsrathes Jacob Daniel Tepser von Tepsern. Ueber den Lebensgang des in Rede Stehenden liegen weiter keine Nachrichten vor. Im Jahre 1761 bekleidete er die Stelle eines niederösterreichischen Regierungsrathes, Repräsentations- und Kammerrathes, und hat er sich durch mehrere Stiftungen ein bleibendes Andenken gesichert. In seinem am 29. März 1761 errichteten und am 9. April publicirten Testamente, innerhalb welcher beiden Zeitpunkte also der Tag seines Todes fällt, fand sich die Bestimmung vor, daß von seinem nach Abzug aller Vermächtnisse verbleibenden Vermögen ein beharrlicher Stiftungsfond errichtet werde, dessen Interessen zum Unterricht der in der Roßau, im Lichtenthal und in anderen Vorstädten Wiens vorhandenen armen Jugend zu verwenden seien. Nach gepflogener Abhandlung verblieb zur Errichtung dieser Stiftung ein Fond von 8000 fl., deren vierpercentige Interessen eine verfügbare Summe von 320 fl. ergaben. Davon wurden anfänglich achtzig arme Kinder aus den Vorstädten Roßau, Lichtenthal, Neustift, Schottenfeld, Altlerchenfeld, Magdalenengrund, Windmühle und Laimgrube unterrichtet, mit Lehrbüchern und Papier versehen und zu Handwerkern untergebracht. Im Jahre 1777 ward von dieser Stiftung im Lichtenthal ein eigenes Schulhaus erbaut, welches den Namen Tepser’sche Armenschule erhielt. Hierin werden Kinder beiderlei Geschlechts in zwei Lehrzimmern von einem Lehrer und Gehilfen unterrichtet und die Mädchen überdies von einer Lehrerin in weiblichen Handarbeiten unterwiesen. Mit der Verwaltung der Stiftung ist der jeweilige Pfarrer im Lichtenthal betraut. – Wenige Tage vor Aufsetzung des oben angeführten Testaments, am 26. März 1761, errichtete Tepser noch einen Stiftbrief und übergab dem niederösterreichischen Ritterstande eine Summe von 32.000 fl. mit der Bestimmung, daß von den abfallenden Interessen jährlich 1000 fl. unter arme Witwen des Ritterstandes in Beträgen von je 200 fl. zu vertheilen, die übrigbleibenden Interessen aber so lange zum Capital zu schlagen seien, bis dieses den Betrag von 4000 fl. erreiche, von dessen Interessen dann arme Pupillen männlichen und weiblichen Geschlechts jährlich mit je 100 fl. betheilt werden sollen. Die näheren Bestimmungen beider Stiftungen gibt Geusau in dem unten angeführten Werke an.

Geusau (Anton Reichsritter von), Geschichte [287] der Stiftungen, Erziehungs- und Unterrichtsanstalten in Wien von den ältesten Zeiten... Aus echten Urkunden und Nachrichten (Wien 1803, Ignaz Grund, 8°.) S. 39–41, 466 und 467.