BLKÖ:Stelzhammer, Ferdinand Freiherr
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
---|---|---|---|
korrigiert | |||
<<<Vorheriger
Stelzhamer, Franz |
Nächster>>>
Stelzhammer, die Freiherrn von | ||
Band: 38 (1879), ab Seite: 191. (Quelle) | |||
[[| bei Wikisource]] | |||
Ferdinand von Stelzhammer in der Wikipedia | |||
Ferdinand von Stelzhammer in Wikidata | |||
GND-Eintrag: 1036466019, SeeAlso | |||
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| |||
|
Johann Christoph S. [S. d. S. 193] war sein Oheim. Sein Vater Paul, ursprünglich Jesuit, war zuletzt Hofrath bei der obersten Justizstelle. S., der seinen Vater frühzeitig verloren hatte, wurde in der Theresianischen Ritterakademie zum Staatsdienste ausgebildet und begann am 18. September 1819 seine Laufbahn als Auscultant bei dem Niederösterreichischen Landrechte. Seltene Talente und eine unermüdete Thätigkeit in seinem Dienste richteten bald die Aufmerksamkeit auf ihn. Er wurde im Jahre 1824 zum Rathsprotokollisten des Lemberger Landrechtes ernannt und schon im Jahre 1829 zum Rathe bei diesem Gerichte befördert. Obgleich sich seine Verhältnisse in Lemberg in jeder Hinsicht befriedigend gestaltet, er einen Kreis gleichgestellter Freunde und selbst seine künftige Lebensgefährtin dort gefunden, so zog es ihn doch wieder in seine engere Heimat zurück. Er wurde im Jahre 1831 zu dem niederösterreichischen Landrechte als Rath übersetzt und erhielt auch in Wien im Jahre 1839 seine Beförderung zum niederösterreichischen Appellationsrathe. Im Jahre 1843 wurde er Hofrath der obersten Justizstelle. Bei dieser obersten Gerichtsbehörde schwang sich Stelzhammer bald zu besonderer Geltung empor, und die Schlagfertigkeit, so wie die Schärfe seiner Auffassung, die Gründlichkeit und der Umfang seines Wissens, die Richtigkeit seines Urtheiles wurden alsbald erkannt. Mit der Thronbesteigung Seiner Majestät des jetzt regierenden Kaisers begann der gewaltige Aufschwung, begannen im Kaiserstaate die Reformen auf allen Gebieten des staatlichen und socialen Lebens. Es galt damals vor Allem auf dem Gebiete der Rechtsform zwischen den hochgehenden Forderungen der Doctrin und der Nothwendigkeit einer allmäligen organischen Entwicklung zu vermitteln. Die Staatsmänner, welche zur Lösung dieser Aufgabe berufen waren, richteten sogleich ihr Augenmerk auf Stelzhammer, der wegen seiner hohen wissenschaftlichen Ausbildung und seiner Kenntniß der in den verschiedenen Theilen des Reiches bestandenen Justizverhältnisse vorzüglich geeignet war, die umfassendsten Arbeiten energisch zur Ausführung zu bringen. Wiederholt war er, [192] auch in den schwierigsten Zeiten, mit der Leitung des Justizministeriums betraut. Schon im August 1848 in das neuerrichtete Justizministerium berufen, wurde er im December 1848 zum Unter-Staatssecretär im Justizministerium ernannt. Mit stets frischem Geiste, mit nie ermüdender Hingebung widmete er alle Kräfte, alle Zeit seines Lebens dem Werke, welches des Kaisers Wille in’s Leben gerufen, der Begründung einer neuen Rechtsordnung für das gesammte Reich. Drei Ministern stand er zur Seite als treuer Rathgeber, gleich ausgezeichnet durch weise Mäßigung wie durch vorurtheilsfreie Würdigung einer vorgeschrittenen Culturepoche. An allen jenen Reformen, die sich nun allmälig zum großen Baue eines gesammten, alle Völker Oesterreichs umfassenden Rechtsorganismus vereinen, war er mit thätig, wirkte auf alle Arbeiten dieser Zeit leitend und fördernd ein. Solch ausgezeichnetes Wirken wurde auch wiederholt gewürdigt. Stelzhammer erhielt im Jahre 1849 den Orden der eisernen Krone zweiter Classe, wurde in den Freiherrenstand des österreichischen Kaiserstaates erhoben und im Jahre 1853 durch Verleihung der geheimen Rathswürde ausgezeichnet. Uebermäßige Anstrengungen hatten seine Gesundheit vor der Zeit gebrochen. Schon im J. 1855 zeigten sich die Spuren des Leidens, dem er drei Jahre später erliegen sollte. Der ihm gewidmete Nachruf charakterisirt Stelzhammer wie folgt: „Ausgezeichnet als Jurist, war Freiherr von Stelzhammer auf keinem Gebiete des menschlichen Wissens fremd. Seine reichen Sprachkenntnisse machten ihm die geistigen Schätze fast aller Nationen der gebildeten Welt zugänglich, und inmitten der drängenden Staatsgeschäfte, unter der Last einer übergroßen Verwaltung, erübrigte er doch noch stets Stunden der Nacht, die er wie zur Erholung der unausgesetzten Fortbildung seines Geistes weihte. Er besaß hiebei in seltenem Maße den Zauber des geschriebenen Wortes, die Gabe der klaren, edlen Darstellung des Gedankens. Diese Kraft der Intelligenz, verbunden mit einer seltenen Tiefe des Gemüthes, bewahrte er bis zu seinem letzten Athemzuge, diesen überdauernd in der Erinnerung aller jener, die einst um ihn standen, und in den Werken, in welchen sein Geist weht.“
Stelzhammer, Ferdinand Freiherr (Staatsmann, geb. zu Wien 22. März 1797, gest. im Bade zu Gräfenberg 8. Juli 1858). S. gehörte einer Familie an, welche schon wiederholt dem Staate ausgezeichnete Diener gegeben hatte. Der Consistorialrath und bekannte Physiker- Wiener Zeitung 1858, Nr. 163, S. 2753: „Ferdinand Freiherr von Stelzhammer“. – Adelstands-Diplom ddo. 28. August 1787. – Freiherrenstands-Diplom ddo. 22. October 1849.