BLKÖ:Starowiejski-Biberstein, Stanislaus Ritter

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Starý, Karl
Band: 37 (1878), ab Seite: 229. (Quelle)
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Starowiejski-Biberstein, Stanislaus Ritter (Mitglied des verstärkten Reichsrathes im Jahre 1860, geb. in Galizien im Jahre 1818). Die Vorbereitungsstudien beendete er in seinem Vaterlande und trat nach zurückgelegten rechtswissenschaftlichen Studien in den k. k. Staatsdienst, dem er theils in Wien im k. k. Ministerium des Innern, theils zu Lemberg oblag. Im J. 1851 trat er aus demselben, um sich ausschließlich der Verwaltung seiner in Galizien gelegenen Güter zu widmen. Als durch das kaiserliche Patent vom 5. Mai 1860 eine Verstärkung des mit kaiserlichem Patent vom 13. April 1851 eingesetzten Reichsrathes angeordnet wurde, zu dessen Berathungen besonders befähigte und vertrauenswürdige Männer aus den einzelnen Kronländern durch kaiserliche Ernennung berufen wurden, wurde für die Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogthum Krakau, neben Moriz Ritter von Krainski und dem Landes-Advocaten Dr. Theodor Polański, auch der Gutsbesitzer Stanislaus Ritter von Starowiejski-Biberstein zum zeitlichen Reichsrathe ernannt. Der verstärkte Reichsrath wurde am 31. Mai 1860 eröffnet. An den Verhandlungen desselben betheiligte sich Ritter von Starowiejski bei mehreren Anlässen: so in der Sitzung vom 21. Juni g. J., in welcher er bei der Berathung über die Grundbuchsordnung anführte, daß im Gegensatze zu dem von dem Justizminister ausgesprochenen Grundsatze, nach welchem die Grundbücher in der Sprache der Mehrheit der Einwohner geführt werden sollen, in Lemberg seit jeher und in Krakau seit einigen Jahren die Grundbücher in der deutschen Sprache geführt würden, ein Vorgang, durch welchen die Landessprache als beseitigt erscheine, welcher die dortige Bevölkerung peinlich berühre und einen der Beschwerdepuncte des Landes bilde. – In der Sitzung vom 11. September d. J. richtete er die Aufmerksamkeit des Cultusministers auf die von dem polnischen Edelmann Dediński zu Gunsten von vier adeligen Jünglingen Galiziens gemachte Stiftung, welche damals (1860) die ansehnliche Summe von 100.000 fl. ausmachte; diese Stiftung, bereits im Jahre 1808 errichtet, war im Jahre 1860 noch nicht ins Leben getreten; dabei wolle jetzt die Regierung, indem sie Anstalten zur Verwirklichung der Stiftung treffe, die Besetzung der Stiftplätze selbst vornehmen, welches Beginnen ein Eingriff in ein Privatrecht wäre, da die Besetzung der Stiftsplätze nur dem vom Stifter eigens dazu bestellten Curator zustehe. – In der Sitzung vom 15. September richtete S. die Aufmerksamkeit der Regierung auf den auffallenden Rückgang der Branntweinbrennereien in Galizien, welcher nur in Folge der Erhöhung der Besteuerung der Branntweinbrennereien stattfinde, wodurch aber zugleich der [230] landwirthschaftliche Betrieb selbst sehr geschädigt worden. – Eine gleiche Erscheinung constatirte S. in der Sitzung vom 18. September bezüglich der Biersteuer, da in Folge, der Höhe derselben die Erzeugung des Bieres in den Brauereien stark zurückgegangen und dadurch auch dieser Industriezweig in ansehnlicher Weise gesunken sei. – Auch sonst schildert S., sei Galizien unter dem Drucke der Steuern in den letzten Jahren sehr herabgekommen, und er besorge, wenn in der bisherigen Weise fortgefahren werde, werde das Land, das unter anderen Umständen ein blühendes Land sein könnte, für die Regierung eher eine Last denn eine Stütze werden. – In der Sprachenfrage, welche in der Sitzung vom 22. September an der Tagesordnung war, schloß er sich der beredten Schilderung seines Landsmannes Krainski an, der die sprachlichen Zustände Galiziens in einer Weise beleuchtete, daß sie weder mit den Bedürfnissen des Landes, noch mit den verbrieften Staatsverträgen in Einklang zu bringen sind. – Endlich in der Sitzung vom 27. September, in welcher bezüglich der Constituirung der Monarchie sich die Reichsräthe in zwei Parteien spalteten, davon eine, die Majorität, für das ungarische Votum, ein separatistisches Oesterreich, stimmte, während die andere, die Minorität, ein einiges, einheitliches Gesammtösterreich anstrebte, stimmte auch Ritter von Starowiejski für den Majoritätsantrag. Von den 58 Mitgliedern des verstärkten Reichsrathes waren in dieser Schlußsitzung 56 anwesend, von denen 16 Stimmen für den Minoritäts-Antrag, 34 für jene der Majorität stimmten und 6 beide Anträge ablehnten. Zum besseren Verständniß dieser Cardinalfrage der politischen Constituirung des Kaiserstaates und aller aus derselben hervorgegangenen späteren Schwankungen vergleiche die Biographien der beiden Reichsräthe Dr. Hein [Bd. VIII, S. 215] und Maager [Bd. XVI, S. 185][WS 1].

Verhandlungen des österreichischen verstärkten Reichsrathes 1860. Nach den stenographischen Berichten (Wien 1860, Friedrich Manz, 8°.) Bd. I, S. 121, 193 und 194, 390, 411 u. 412, 562–563; Bd. II, S. 22, 25 und 381.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: [Bd. XVI, S. 183].