BLKÖ:Stadnicki, Johann

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 37 (1878), ab Seite: 79. (Quelle)
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11. Johann S. (gest. 16. December 1766), ein Sohn Josephs S., Castellans von Bełz, und einer geborenen Makowiecka, Tochter des Starosten von Trembowla. Joseph war ursprünglich Bannerträger von Grabowiec und dreimal verheirathet. Mit der ersten Frau, einer geborenen Olszanka, Tochter des Unterkämmerers von Łuck, hatte er eine Tochter, die jung starb; die Ehe mit seiner zweiten Frau, deren Name nicht genannt erscheint, war kinderlos; seine dritte Frau, eine geborene Dębińska, gebar ihm zwei Söhne, Michael und Johann. Nachdem auch die dritte Frau gestorben, trat er in den geistlichen Stand, für den er von früher Jugend Neigung gehegt. Er wurde Caplan, 1759 Domherr in Krakau und Coadjutor des Domherrn Andreas Potocki, und im Jahre 1759 übernahm er die ihm von dem Bischof Cajetan Soltyk verliehene Kanonie des verstorbenen Domherrn Jacob Pruszak. König August Poniatowski ernannte ihn im December 1764 zum Domdechant. Zweimal entsandte ihn das Krakauer Domcapitel als Deputirten zum königlichen Tribunal, das erste Mal im J. 1760, das andere Mal im Jahre 1766, in welchem ihn während seiner Amtsthätigkeit der Tod ereilte. Der König hatte die Absicht, ihn zum Primas zu ernennen. Wie Lętowski berichtet, wäre Johann in seiner Jugend in der Türkei gewesen und hätte sich dort sechs Jahre aufgehalten. Aller Wahrscheinlichkeit nach ist es der nämliche Stadnicki, dessen [BLKÖ:Hammer-Purgstall, Joseph Freiherr von|Hammer]] in seiner Geschichte des osmanischen Reiches gedenkt, und von dem er berichtet, daß er, ganz im Geiste türkischer Auffassung des Völkerrechtes, als Gesandter Augusts III. von Polen eher zugelassen. als sein Herr als König anerkannt worden war. [Lętowski (Ludwik), Katalog biskupów, prełatów i kanoników krakowskich, d. i. Verzeichniß der Krakauer Bischöfe, Prälaten und Domherren (Krakau 1853, 8°.) Bd. IV, S. 77. – Hammer (Joseph von), Geschichte des osmanischen Reiches (Pest 1836, Hartleben, 8°.), zweite verbesserte, Auflage, Bd. IV, S. 551]. –