Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Stöhr, Philipp
Band: 39 (1879), ab Seite: 116. (Quelle)
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Außer obigem Karlsbader Dechant Stöhr sind noch folgende Personen dieses Namens erwähnenswerth:

1. Leonhard Stöhr, Doctor der Rechte und Landesadvocat in Böhmen. Aus dem Gebiete der Rechtswissenschaften sind von ihm folgende Werke zu verzeichnen: „Handbuch der älteren bürgerlichen Gesetze für das Königreich Böhmen“, 1. (und einziger) Theil (Prag und Wien 1788, Schönfeld, 8°.); – „Versuch zu einem Lehrbuche über die praktische Rechtswissenschaft in ihrem ganzen Umfange im Königreiche Böhmen, mit Hinsicht auf dessen Brauchbarkeit für Praktiker“, 4 Bände (Prag 1796, 1. Band bei Geřabek, 2. bis 4. Band bei F. G. Calve, 8°.); die zweite verb. und [117] verm. Auflage erschien unter dem veränderten Titel: „Versuch zu einem Lehr- und Handbuche über die praktische Rechtswissenschaft nach ihrem ganzen Umfange in den k. k. österreich.-deutschen Erbstaaten, mit besonderer Beziehung auf Böhmen“, 4 Theile in 5 Bänden (Prag 1818–1824, Casp. Widtmann, 8°.); – „Aphorismen staatswissenschaftlichen, staatswirthschaftlichen und ökonomischen Inhaltes“, 3 Bändchen (Prag 1815 bis 1818, Widtmann, 8°.). –