BLKÖ:Stöger, die Freiherren von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Stöger (Maler)
Band: 39 (1879), ab Seite: 115. (Quelle)
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5. Die Freiherren von Stöger. Es bestand oder besteht noch eine Freiherren-Familie von Stöger, welcher der Jesuiten-Superior der österreichischen Ordens-Provinz Johann Nepomuk Stöger[WS 1], dessen Lebensskizze S. 109[WS 2] mitgetheilt worden, angehört. Diese Familie stammt aus Böhmen, und der aus derselben zuerst bekannt gewordene Sprosse war Salzverwalter in Böhmen und pflegte innerhalb dreißig Jahre zweimal mit wirklicher Lebensgefahr seines Amtes. Sein Sohn Johann Georg lebte in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts als Hof- und Gerichts-Advocat. Es wird in dessen Adelsdiplom ausdrücklich angeführt, „daß er der Erste gewesen, welcher sich zu dem Amte eines Advocaten der Armen aus Liebe und Eifer für den Staat, mit Hintansetzung vortheilhafter Aussichten angeboten und dieses Amt in würdiger Weise versehen“ habe. In Anbetracht der Verdienste seines Vaters und seiner eigenen wurde er mit Diplom ddo. 27. April 1782 in den erbländischen Adelstand mit dem Ehrenworte „Edler von“ erhoben. – Sein Sohn, gleichfalls Johann Georg genannt, widmete sich nach beendeten juridischen Studien der Beamten-Laufbahn, er wurde innerösterreichischer Appellationsrath in Klagenfurt und nach dreißigjähriger Amtsführung in Anerkennung seiner treuen Dienste mit Diplom ddo. 9. März 1801 in den Ritterstand erhoben. Nach eilfjähriger Dienstleistung als Hofrath der obersten Justizstelle zum Präsidenten des Mercantil- und Wechselgerichtes in Wien befördert, ward er als solcher mit Diplom ddo. 7. September 1819 baronisirt. Sein Sohn ist der obenerwähnte Jesuitenordens-Superior Johann Nepomuk Stöger[WS 1]. [Adelstands-Diplom ddo. 27. April 1782. – Ritterstands-Diplom ddo. 9. März 1801. – Freiherrenstands-Diplom ddo. 7. September 1819. – Wappen. Ein halb in die Länge und Quere getheilter Schild; im oberen rothen Felde ist ein rechtsgekehrter halber Mann in einem kurzen mit goldenen Knöpfen besetzten Bauernkleid und mit einem runden Bauernhute zu sehen, der mit dem ausgestreckten rechten Arme einen geflügelten Mercurstab aufrecht hält und die linke Hand in die Seite stemmt. Im linken blauen Felde befindet sich ein goldener [116] Stern. Im unteren silbernen Felde ist ein rother, aufrechtstehender Löwe mit offenem Rachen und ausgeschlagener Zunge sichtbar. Auf dem Schilde ruht die Freiherrenkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Aus der Krone des rechten Helmes steigt der oben beschriebene Mann, jedoch einwärts gekehrt, empor; aus der Krone des linken Helmes wächst der rothe Löwe, in der rechten Pranke einen goldenen Stern haltend. Auf der Krone des mittleren ins Visier gestellten Helmes steht ein aufrechter, rechtsgekehrter schwarzer Adler mit offenem Schnabel, roth ausgeschlagener Zunge, ausgebreiteten Flügeln und von sich gespreizten Waffen. Die Helmdecken. Die des rechten Helmes sind roth mit Silber, die des linken blau mit Gold, jene des mittleren rechts roth mit Silber, links blau mit Gold unterlegt. Schildhalter. Zwei aufrechte goldene Löwen mit offenen Rachen und roth ausgeschlagenen Zungen. (Die Wappen des einfachen Adels- und des Ritterstandes sind in den Figuren der Felder identisch, nur in der Eintheilung der Felder und im Helmschmuck, den heraldischen Abstufungen des Adelsranges entsprechend, verschieden.)]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. a b Vorlage: Johann Baptist Stöger.
  2. Vorlage: S. 110.