BLKÖ:Sourdeau, die Freiherrnfamilie

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Soutner, Johann
Band: 36 (1878), ab Seite: 42. (Quelle)
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Die Freiherrnfamilie Sourdeau. Die Sourdeau stammen aus einer der angesehensten Familien in Cambraisis, nämlich der Familie St. Aubert, ab, in welcher 1386 ein Bertrand von St. Hilaire, genannt Sourdeau, erscheint. Nach einer alten Familien-Chronik nahm der erwähnte Bertrand von St. Hilaire, genannt Sourdeau, und andere aus derselben Familie an den ritterlichen Kampfspielen in Cambraisis Theil, wozu nur alter, turnierfähiger Adel zugelassen wurde; auch befanden sich Sproßen derselben bei den von Gottfried von Bouillon in das heilige Land geführten Schaaren der Kreuzritter. Einer derselben hatte bei der Erstürmung von Jerusalem eine Sarazenenfahne erbeutet, und darauf den silbernen Halbmond in das Familienwappen aufgenommen, in welchem er sich auch befindet. Als die Feindseligkeiten zwischen den Bewohnern der belgischen und französischen Grenze sich immer wieder erneuerten, verlegte die Familie St. Hilaire Sourdeau ihren bisher nahe an der französischen Grenze gelegenen Wohnsitz weiter in das Innere des Herzogthums Burgund, zwischen Namur und Bourges, wodurch die Familie in Belgien verblieb, nachdem sich Ludwig XIV. jenes Theiles des vormals spanischen Flanderns bemächtigte, welcher später den Namen des französischen Flandern erhielt. Die Familie St. Aubert besaß den großen Flecken St. Hilaire im Eigenthum. Augusts Urgroßvater Philipp Theodor von Sourdeau besaß auch die Länder von Auberchicourt und Nameche, war Mitglied der Landstände von Namur, Rath und Präsident der kaiserlichen Rechnungskammer in Brüssel. Sein Sohn Theodor von Sourdeau. Herr zu Nameche, war Kanzler und Rath der Landstände der Grafschaft Namur, welche im Jahre 1725 zu Brüssel ihre Versammlungen hielten. Derselbe hatte sich mit Ludovica Johanne Albertine von Bargibaut, Erbin der freien Baronie und hohen Gerichtsbarkeit von Chin Ramignies, Hodion, Hodioncelle und Lassus vermält, und von daher rührt der Freiherrntitel de Sourdeau. Eine Bestätigung des Freiherrntitels erhielt später die Familie von Wilhelm I., König der Niederlande, mittelst Anerkennungspatent vom Jahre 1828, und bedient sich desselben der in den Niederlanden ansässige Zweig der Familie. In Oesterreich erhielt August von Sourdeau im Jahre 1866 die freiherrliche Würde.

Wappen. Im blauen Schilde drei goldene Sterne, zwei über einen, mit einem silbernen Halbmond im Herzen. Auf dem Schilde ruht die freiherrliche Krone mit einem gekrönten Turnierhelme. Aus der Helmkrone wächst ein wilder Mann mit grünem Laubkranz und Schurz, vorwärtsgekehrt, hervor, die Rechte niederwärts von sich streckend und in der Linken eine Keule über die Achsel tragend. Die Helmdecken sind blau mit Gold unterlegt. Als Schildhalter sind auf einer unter dem Schilde sich verbreitenden goldenen Arabeske zwei vorwärtsgestellte wilde Männer angebracht. jeder mit grünem Laubkranz und Schurz, in der vom Schilde abgekehrten Hand eine Keule gestürzt haltend und mit der anderen auf eine Schildecke lehnend.