BLKÖ:Seeburger, Johann Freiherr von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 33 (1877), ab Seite: 304. (Quelle) | |||
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Raimann wurde. Im J. 1828 wurde er zum k. k. Bezirksarzte im Bezirke St. Ulrich [305] in Wien ernannt, am 1. Jänner 1831 als Primararzt in’s k. k. allgemeine Krankenhaus übersetzt, woselbst ihm im Jahre 1833 das Amt des Vice-Directors übertragen wurde. Das Jahr 1836 hindurch versah er provisorisch den Directorposten, worauf er 1836 den Titel eines kais. Rathes erhielt. Schon zur Zeit der ersten Cholera-Epidemie in Wien hatte sich S. durch sein energisches aufopferndes Wirken hervorgethan. Am 12. Mai 1847 fand seine Ernennung zum zweiten, später zum ersten Leibarzte Sr. Majestät Statt. Als solcher erwarb er sich um die Person des Monarchen große Verdienste, indem er den Folgen des Attentats vom 1. Februar 1853 mit Umsicht und Aufopferung glücklich begegnete. In Anerkennung dessen mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens ausgezeichnet, erfolgte 1853 seine Erhebung in den erbländischen Ritterstand. Als bei Antritt des Ministeriums Belcredi auch für den Posten des kais. Leibarztes ein anderer Candidat ausersehen war, trat Ritter von Seeburger in den Ruhestand über, erhielt bei dieser Gelegenheit den Orden der eisernen Krone 2. Classe und in Folge dessen im November 1865 die Freiherrnwürde.
Seeburger, Johann Freiherr von (kais. Leibarzt, geb. zu Kalocza in Ungarn 29. April 1800). Begann seine Studien am Gymnasium der Piaristen in Kalocza, hörte die philosophischen und medicinischen an der Hochschule in Pest, die praktischen an jener zu Wien, wo er Secundararzt und dann Assistent der ersten medicinischen Klinik unter Professor- Ritterstands-Diplom vom 4. Juli 1853. – Freiherrnstands-Diplom vom 28. November 1865. – Oesterreichische illustrirte Zeitung (Wien. 4°.) IV. Jahrg. (1834), Nr. 174.
- Porträte. 1) Im Holzschnitt von P. in der vorerwähnten „Oesterreichischen illustrirten Zeitung“. – 2) Kaiser lith. (Wien, Neumann, Fol.).
- Freiherrliches Wappen. Ein halb in die Länge und quer getheilter Schild. Im oberen rechten silbernen Felde ein schrägrechts gestellter Aeskulapstab mit fünffach gekrümmter, den offenen roth bezungten Rachen einwärts vorstreckender Schlange. In dem oberen linken rothen Felde ein hervorwachsender weißer Windhund mit ausgeschlagener rother Zunge und goldenem Halsband, zwischen den Beinen einen befruchteten Lorbeerzweig haltend. Im unteren blauen Felde in offener See auf Felsengrund eine Burg mit rundem gezinnten Thurme, dessen Spitzendach mit einem von Schwarz über Gold quer getheilten, links abflatternden Fähnchen besteckt ist, umgeben von Mauerwerk mit einer Thoröffnung zur Rechten, alles in bräunlicher Färbung. Auf dem Schilde ruhet die Freiherrnkrone mit drei gekrönten Turnierhelmen. Die Krone des mittleren Helmes mit rechts blauen und links rothen silbern unterlegten Decken trägt eine Burg mit einem Fähnchen; jene des rechtsseitigen mit blau-silbernen Decken einen Aeskulapstab mit einer Schlange; die Krone des linksseitigen mit roth-silbernen Decken einen wachsenden Windhund mit einem Lorbeerzweige. Als Schildhalter sind zwei gegengekehrte weiße Windhunde mit goldenen beringten Halsbändern auf einer unter dem Schilde sich verbreitenden goldenen Arabeske angebracht, um welche ein rothes, golden eingefaßtes Band mit der Devise: „Operae et fidei“ in goldener Lapidarschrift geschlungen ist.