Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Schulz, E.
Band: 32 (1876), ab Seite: 202. (Quelle)
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4. Benedict Schulz (geb. zu Weitra, einem Städtchen im Viertel ober dem Manhartsberge, im Jahre 1735, gest. zu Gratz 12. August 1797). Sein Vater, Stadtrichter in Weitra, sorgte für eine gute Erziehung seines Sohnes. In Wien beendete er die Humanitätsclassen und die philosophischen Studien. Für das Klosterleben sich entscheidend, trat er in das Cistercienserstift Neuburg in Obersteiermark als Noviz ein. In demselben beendete er die theologischen Studien, wurde Priester und dann Curat zu Spital am Semmering. Von dort kam er in gleicher Eigenschaft nach St. Stephan im Judenburger Kreise, dann als Pfarrer nach Kapellen im Mürzthale. Von dort in sein Stift zurückberufen, war er daselbst als Professor der Theologie und als Stiftssecretär so lange thätig, bis ihn seine Ordensbrüder zu ihrem Abte wählten. Durch 17 Jahre versah er diese Kirchenwürde, in welchen er die zerrütteten finanziellen Verhältnisse des Stiftes vollends ordnete und auch sonst noch Vieles zum Besten [203] desselben ausführte. Nach erfolgter Auflösung des Stiftes kam er nach Gratz und wurde als Gubernialrath in geistlichen Sachen bei dem damaligen innerösterreichischen Gubernium angestellt. Im Jahre 1791 erfolgte seine Ernennung zum Rector des Gratzer General-Seminars, welche Stelle er drei Jahre lang versah. Nach Aufhebung der General-Seminarien wurde er ein Jahr später wieder als Gubernialrath an das steiermärkische Gubernium berufen und erhielt dort das Referat der geistlichen Sachen, das er bis zu seinem Tode versah. Abt Schulz war ein Priester der Josephinischen Periode; aufgeklärt und doch fromm, gründlich wissenschaftlich gebildet und doch dabei praktisch; auf die Hebung des Seelsorgerstandes in Steiermark bedacht, wählte er tüchtige, würdige und verdienstvolle Priester zu den wichtigeren Kirchenstellen im Lande aus. [Kunitsch (Michael), Biographien merkwürdiger Männer der österreichischen Monarchie (Grätz 1805 u. f., Tanzer, kl. 8°.) Bdchn. I, S. 76.] –