BLKÖ:Schönnermark, die Freiherren, Genealogie
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 31 (1876), ab Seite: 170. (Quelle) | |||
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[171] Kaiser Karl IV., als ältester Landadel anerkannt. Sie besaßen die Stammgüter Schönermark, Schwanepuhl, Arendsee, Düchow, Güstow, 1326 erscheinen sie als wählbare und später zwei Jahrhunderte hindurch als erbliche regierende Bürgermeister und Kämmerer zu Kyritz, Stendal, Ruppin und Wusterhausen; in letzterer Stadt sieht man noch in der Kirche das Grabmal eines Kuno von Schönnermark. Andere dieses Geschlechtes bekleideten verschiedene höhere geistliche und wissenschaftliche Würden. Katharina von Sch. war 1547 Priorin des adeligen Damenstiftes zu Stendal. Unter den Tapferen, welche bei Fehrbellin unter dem großen Kurfürsten gefochten und geblieben, befindet sich auch ein Schönnermark. Zu den bereits angeführten Besitzungen erwarben sie im Laufe des 16., 17. und 18. Jahrhunderts noch die Lehengüter Hohenalsdorf, Mochlitz und Ullersdorf. Die Besitzer der letzteren, welche die ältere Linie bilden, schreiben sich zum Unterschiede von der jüngeren, welche sich Schönermarck (mit einem n und mit c) schreibt, mit zwei n und ohne c (Schönnermark). Durch Heirathen sind die Sch. mit anderen altadeligen sächsischen und preußischen Geschlechtern, so mit den Brösicke, Leipziger, Lochau, Stutterheim u. A. verwandt. Die Familie schien erloschen und Melchior Johann von Sch. galt als der Letzte seines Geschlechtes, als sich in der Lausitz eine Familie fand, welche die oberwähnten Güter Hohenalsdorf, Mochlitz und Ullersdorf besaß. Die Besitzer von Ullersdorf schrieben sich Schönnermark aus dem Hause Mochlitz. Der letzte Besitzer von Ullersdorf war der Großvater unseres Maria Theresien-Ordensritters Karl Ludwig Constantin Freiherrn von Sch.
Zur Genealogie der Freiherren von Schönnermark. Die Schönnermark stammen von altem sächsischen Adel. Sie kamen 926 mit Kaiser Heinrich I. in die Mark Brandenburg. Einer Familien-Tradition zufolge soll der Erste des Stammes in der Mark ein der Grenz-Herzoge (dux limitis), welche Kaiser Heinrich dort gegen die Wenden eingesetzt, gewesen sein. Laut dem Carolingischen Landbuch, S. 352, wurde die Familie vonDer heutige Familienstand. Freiherr Karl Ludwig Constantin von Sch. hinterließ aus seiner Ehe mit Marie Elise Fischer von See folgende vier Kinder: 1) Maria Ludovica Katharina (geb. 1814), vermält in zweiter Ehe mit Johann Schuster Edlen von 5chußheim, k. k. Major und Commandanten des 27. Landwehr-Bataillons;– 2) Hugo Anton (geb. 1815), vermält in erster Ehe (seit 1845) mit Marie Gaupp von Burghausen (geb. 1828, gest. 14. Juli 1868), in zweiter (seit 27. April 1870) mit Gisela von Eichmayer; aus erster Ehe stammen: Hugo (geb. 1846) und Wilhelm (geb. 1848), Ersterer bei der k. k. österr. Staatsbahn, Letzterer bei der k. k. priv. ersten Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft angestellt; aus zweiter Ehe: Anna Aurora Beatrix (geb. 25. Mai 1871); – 3) Eduard Karl Mathias (geb. 1817), vermält (seit 13. October 1851) mit Ernestine Gräfin von Attems (geb. 12. Jänner 1817), und 4) Hermine Josepha Magdalena (geb. 1820), vermält (seit 1858) mit Emanuel Ritter von Harnach, k. k. Major, Witwe seit 9. September 1868.
Wappen. Quadrirter Schild mit Herzschild. Herzschild. In Roth vier mit ihren grünen Stengeln ineinander geschlungene silberne Gartenlilien. Hauptschild. 1 und 4: in Gold ein schwarzer ausgebreiteter Doppeladler mit von sich gestreckten Fängen, über sich ein schwebender grüner Lorbeerkranz; 2 und 3: in Blau zwei in Form eines Andreaskreuzes gelegte Schwerter, an welchen eine goldene Freiherrnkrone gesteckt ist. Auf dem Schilde ruht eine Freiherrnkrone, auf welcher sich zwei zueinander gekehrte gekrönte Turnierhelme erheben. Die Krone des rechten Helms trägt einen offenen schwarzen Flug, welchem der grüne Lorbeerkranz von 1 und 4 eingestellt ist; aus jener des linken wächst ein wilder Mann mit rothgoldener Binde um die Stirn und die Lenden, welcher eine Keule auf der rechten Achsel trägt. Helmdecken. Die des rechten schwarz mit Gold, jene des linken blau mit Silber unterlegt.