BLKÖ:Sapieha, Leo
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 28 (1874), ab Seite: 239. (Quelle) | |||
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[240] Im Drucke erschien von ihm im Jahre 1616 der Entwurf eines Gesetzbuches (sposób praw trybunalskych) und im Jahre 1622 der erwähnte Brief an den Bischof Końcewicz. Eine große Menge seiner Briefe befand sich seiner Zeit in der Zaluski’schen Bibliothek. Eine Biographie dieses merkwürdigen Staatsmannes schrieb Kognowicki. [Porträte. 1) W. Podoliński ryłł w Wilnie (4°.); – 2) Cesare Laurentio fece (gr. 4°.); – 3) J. Ghemar fec. (Schenck et Mc Farlane lith. Edinburgh) (Gürtelbild, 4°.); – 4) W. Hondius sc. (kl. 4°.), selten.] –
16. Leo Sapieha (geb. zu Ostrow am 2. April 1557, gest. zu Wilna am 7. Juli 1633), einer der bedeutendsten Männer dieser Familie und seines Volkes. Erhielt seine Bildung in Leipzig, wo er namentlich die Redekunst und die Geschichte betrieb, focht dann mit großer Auszeichnung bei Toporc, Zawołoc, Ostrow und Plesk, und ging darauf als Gesandter nach Moskau zu Czar Iwan Basylewicz. Wurde nach seiner Rückkehr Unterkanzler, darauf Kanzler von Lithauen, wo er für Sigmund’s III. Wahl zum Könige große Thätigkeit entfaltete. In Lithauen errichtete er der Erste einen obersten Gerichtshof, ließ das lithauische Statut verfassen und öffentlich kundmachen. Im Jahre 1600 ging er wieder als Gesandter nach Moskau, um mit Borys Godunow Frieden zu machen, was er mit großen persönlichen Opfern erreichte. In der Zebrzydowski’schen Fehde hielt er fest zum Könige. Unter seiner Obhut wurde 1611 die lithauische Matrikel ausgegeführt. Später vertheidigte und beschützte er Lithauen gegen die Angriffe und Einfälle der Schweden, wofür ihm der König im Jahre 1623 die Wojwodschaft von Wilna verlieh. In den Streitigkeiten der Katholiken mit den Protestanten, der Unitarier mit den Rechtgläubigen bewies sich S. als Mann, der seiner Zeit weit voraus war, durch Unbefangenheit und Vorurtheillosigkeit in den Ansichten. S. selbst war Protestant. Ein Actenstück erhebender Gesinnung bleibt in dieser Beziehung sein im Jahre 1622 geschriebener Brief an den Erzbischof Josaphat Końcewicz. Sigmund III. verlieh ihm in Anerkennung der geleisteten Dienste am 15. August 1625 die Würde des Großfeldherrn von Lithauen.