BLKÖ:Rueskefer von Wellenthal, Michael Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Ruf, Sebastian
Band: 27 (1874), ab Seite: 239. (Quelle)
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Rueskefer von Wellenthal, Michael Freiherr (Mitglied des Herrenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Wien im J. 1794, gest. ebenda 19. April 1872). Einer jener seltenen Staatsbeamten, welche Kenntnisse mit humanem Geiste, Diensteifer mit unerschütterlichem Rechtlichkeitsgefühle, eine Leistungsfähigkeit ohne Gleichen mit rascher Auffassung und Uebersicht und Strenge im Dienste mit wahrer Herzensgüte verbinden. Sein ganzes, dem Staate mit voller Hingebung gewidmetes Leben ist ein Panegyrikus, daher können nur einzelne bedeutendere Momente aus demselben hervorgehoben werden. R. beendete in Wien seine Studien, trat am 22. August 1818 als Conceptspraktikant bei der obderennsischen Zoll- und Salzgefällen-Administration in den Staatsdienst, wurde 1830 Assessor bei der steirisch-illyrisch-küstenländischen Zollgefällen-Verwaltung, 1831 Cameralrath der vereinigten Cameral-Gefällen-Verwaltung für Illyrien und das Küstenland, 1833 Vorstand der Wiener Bezirksverwaltung, 1835 Hofsecretär und 1841 Hofrath der allgemeinen Hofkammer; im Jahre 1847 zur Supplirung eines staatsräthlichen Referates berufen, wurde ihm im Jänner 1848 dieser Posten definitiv verliehen. Nach Auflösung des Staatsrathes wurde R. Cameral-Gefällen-Administrator für Oesterreich ob und unter der Enns und Salzburg, dann Unterstaatssecretär, zuerst im Handels-, später im Finanzministerium; erhielt am 15. Mai 1853 die geheime Rathswürde und trat am 8. Juli 1860 in den Ruhestand, aus welchem er mit ah. Handschreiben vom 7. Februar 1862 als Mitglied auf Lebensdauer in das Herrenhaus des österreichischen Reichsrathes berufen wurde. Noch zehn Jahre wirkte er in letzterer Stellung, dann raffte ihn der Tod im Alter von 78 Jahren hin. Als besondere Momente seiner amtlichen Thätigkeit sind hervorzuheben im Jahre 1833 die von ihm durchgeführte Organisirung der finanziellen Verwaltungsbehörde erster Instanz in Wien; seit 1841 sein Referat über die Angelegenheiten der Staatsdruckerei, zu deren Emporblühen er wesentlich mitgewirkt; sein Einfluß als Repräsentant der Hofkammer und landesfürstlicher Commissär bei der priv. österr. Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft, als dieselbe im Jahre 1843, um die sich daran knüpfenden öffentlichen Interessen dieser Unternehmung zu sichern, dem Präsidium der allgemeinen Hofkammer untergeordnet wurde. Um ganz die Bedeutenheit und Arbeitskraft R.’s zu würdigen, dürfte der Ausspruch seines damaligen Chefs, des Ministers Freiherrn von Bruck, wohl zunächst maßgebend sein, der unter anderem bemerkt: „Ich muß offen und freimüthig gestehen, daß ich ohne die Unterstützung, welche mir Ritter von Rueskäfer so wie schon vor Jahren im Handelsministerium, so auch dermal im Finanzministerium gewährt, bei der vorhandenen, kaum glaublichen Menge von Geschäftsverhandlungen – der tägliche Einlauf aller fünf Sectionen des Finanzministeriums beträgt im Durchschnitte dermal 285 Stück – nicht im Stande wäre, eine Geschäftslast [240] dieser Art mit der nothwendigen Beschleunigung, jedoch ohne Uebereilung zu bewältigen. Nicht minder ehrenvoll und das Einzelne seiner Dienstleistung beleuchtend ist ein Bericht des ehemaligen Hofkammer-Präsidenten Freiherrn von Külzeck, unter dem R. die längste Zeit seines Dienstes zugebracht. Als Reichsrath war R. 1862 bei dem Ausgleiche der Differenzen beider Häuser über die Besteuerung des Zuckers aus inländischen Stoffen, über die Bankacte und in der Commission zur Controle der Staatsschuld, später als Berichterstatter bei der Berathung der Gesetzentwürfe über Branntweinbesteuerung, Wein-, Most- und Fleischverbrauch. Verzehrungssteuer, Tabak, Zoll, Stempeltaxen und Gebühren, und 1863 als Berichterstatter wegen Aufhebung des Gesetzes in Betreff der Besteuerung gebrannter geistiger Flüssigkeiten in geschlossenen Orten, wegen Abänderung der Gebührengesetze, wegen Luxussteuer u. s. w. in hervorragender Weise thätig. R.’s Wirken im Staatsdienste wurde von seinem Monarchen mehrfach gewürdigt und ausgezeichnet; mit Diplom vom 2. November 1846 wurde R. in den Ritterstand mit dem Prädicate von Wellenthal erhoben, im Jahre 1850 erhielt er das Comthurkreuz des Franz Joseph-Ordens und am 2. März 1858 den Orden der eisernen Krone 1. Classe, worauf im September desselben Jahres seine Erhebung in den Freiherrnstand erfolgte.

Ritterstands-Diplom ddo. Wien 2. November 1846. – Freiherrnstands-Diplom ddo. Wien 29. September 1858. – Wiener Zeitung 1872, Nr. 114, S. 85; Nekrolog. – Hahn (Sigm.), Reichsraths-Almanach für die Session 1867 (Prag 1867, H. Carl J. Satow, 8°.) S. 71. – Neue freie Presse 1872, Nr. 2748 vom 19. April. – Freiherrliches Wappen. In Gold ein schwarzer roth bezungter Adler mit blauem Brustschilde, welch letzteren ein goldener rechter Schrägebalken durchzieht, der mit einem blauen, schrägrechts aufliegenden Pfeile belegt ist, welcher durch einen gleichfalls blauen Ring hindurch geht; der Schrägebalken ist beiderseits von einem fünfeckigen goldenen Sterne begleitet. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich drei gekrönte Turnierhelme erheben. Die Krone des mittleren, in’s Visir gestellten Helms trägt einen offenen schwarzen Adlerflug, welcher beiderseits mit je einem goldenen, ebenso wie im Brustschilde belegten und nach einwärts zulaufenden Schrägebalken belegt ist. Aus den Kronen der beiden anderen Helme wallen drei Straußenfedern, eine blaue zwischen goldenen, empor. Die Helmdecken sind allseits blau, mit Gold unterlegt.