BLKÖ:Rudics von Almás, Joseph Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Nächster>>>
Rudić, Miat
Band: 27 (1874), ab Seite: 214. (Quelle)
[[{{{9}}}|{{{9}}} bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Joseph Rudics von Almás in Wikidata
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Rudics von Almás, Joseph Freiherr|27|214|}}

Rudics von Almás, Joseph Freiherr (Mitglied des Oberhauses der ungarischen Ständekammer, geb. in Ungarn im ersten Jahrzehende des laufenden Jahrhunderts). Aus einer um die Mitte des 18. Jahrhunderts geadelten ungarischen Familie. Widmete sich nach beendeten Studien dem öffentlichen Dienste, wurde vorerst Notär, dann substituirter Vicegespan und in den Reichstag 1836 als Deputirter gewählt. Später zum Administrator der Obergespanswürde der vereinigten Comitate Bács und Bodrogh ernannt, bewährte er auf diesem Posten besondere Umsicht und Geschäftstüchtigkeit. Mit ah. Cabinetsschreiben vom 5. September 1841 erhielt er die Obergespanswürde des Bács-Bodrogher Comitates, welche er bis 1848 bekleidete, in welchem Jahre er von seinem Posten abtrat. Für seine in dieser Eigenschaft erworbenen Verdienste und erprobte Treue wurde er im Jahre 1854 in den erbländischen Freiherrnstand erhoben. Als auf den 2. April 1861 der ungarische Reichstag wieder einberufen wurde, erschien auch Baron Rudics als Obergespan im Hause der Magnaten, und als sich die denkwürdigen Debatten entspannen, ob die an den König zu richtende Ansprache in Form einer Adresse oder eines Beschlusses oder gar eines Manifestes zu erlassen sei [vergleiche zum Verständnisse der Sachlage die Biographie von Paul Jambor, Bd. X, S. 60[WS 1]], sprach R. in der Sitzung des Oberhauses vom 20. Juni, sich an Franz Deak anschließend, für die Adresse, betonte entschieden die Gleichberechtigung aller Nationen und Religionen, meint, Oesterreich könne ohne ein versöhntes Ungarn keine Großmacht sein, erklärt sich mit aller Entschiedenheit gegen die Beschickung des Reichstages, verlangte unbedingte Aufrechthaltung der Charte (Constitution), will, der König solle nicht in dem Castelle, welches den Gipfel des Blocksberges krönt, sondern in den Herzen der befriedigten Völker Schutz suchen, und erhebt zum Schlusse seiner kurzen, aber kräftigen Ansprache feierlichen Protest gegen die bewaffneten Steuerexecutionen, durch welche auch in seinem Comitate ungesetzliche Steuern eingetrieben werden. Noch sei erwähnt, daß Freiherr von [215] R. für einen aus der Familie des Stifters und in deren Ermangelung für einen aus Ungarn stammenden und der ungarischen Sprache vollkommen kundigen Jüngling einen Stiftungsplatz in ein Cadeten-Institut oder in einer Akademie errichtet hat, dessen Verleihungsrecht dem Stifter, nach seinem Tode aber dem Descendenten zusteht.

Freiherrnstands-Diplom ddo. Wien 10. August 1854. – Nagy (Iván), Magyarország családai czimerekkel és nemzékrendi táblákkal, d. i. Die Familien Ungarns mit Wappen und Stammtafeln (Pesth 1860, Mor. Ráth, 8°.) Bd. IX, S. 793. – Militär-Schematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, Staatsdruckerei, 8°.) S. 842, Nr. 55. – Der ungarische Reichstag 1861 (Pesth 1861, Osterlamm, 8°.) Bd. III, S. 108. – Wappen. Goldener Schild mit blauem Schildeshaupt. Im Schilde erscheint ein auf grünem Rasen rechtwärts einhersprengender Reiter in ungarischer Tracht, in rothem goldverbrämten Attila, blauen goldausgenähten Beinkleidern, schwarzen goldeingesäumten Halbstiefeln mit goldenen Sporen, mit einem Kalpak von Marderfell mit rothem Mützensack, den blanken Säbel über sich schwingend und auf einem braunen Pferde sitzend. Das Pferd hat eine golden eingesäumte Schabracke und eine goldverzierte Zäumung. Im Schildeshaupte steht rechts eine goldene strahlende Sonne, links ein mit dem Gesichte einwärts gekehrter silberner Halbmond. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone, auf welcher sich ein in’s Visir gestellter gekrönter Turnierhelm erhebt, dessen Krone einen Arm im goldbespangten Harnisch mit über sich gezücktem Säbel an goldenem Griffe in der bloßen Hand, auf seinem Elbogen ruhend, trägt. Die Helmdecken sind rechts roth, links blau, allseits mit Gold unterlegt. Schildhalter: Zwei auf goldener Arabeske aufrechtstehende zurücksehende Löwen, welche mit den Vorderpranken den Schild anfassen. Um die Arabeske schlingt sich ein rothes Band, auf welchem in goldener Lapidarschrift die Devise: „Pro rege et lege“ zu lesen ist.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Bd. X, S. 68.