BLKÖ:Quesar, Eduard Julius Freiherr

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 24 (1872), ab Seite: 146. (Quelle)
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Quesar, Eduard Julius Freiherr (Rechtsgelehrter, geb. zu Warasdin in Croatien 8. November 1809). Beendete im Jahre 1829 an der Gratzer Hochschule die staats- und rechtswissenschaftlichen Studien, erlangte am 2. April 1829 die philosophische und am 1. December 1832 die juridische Doctorwürde. In der Zeit vom 1. October 1829 bis Ende Mai 1832 nahm er die Praxis hinsichtlich der Untersuchungen in schweren Polizeiübertretungen und der sämmtlichen in den Wirkungskreis der bestandenen patrimonialen Bezirksobrigkeiten gehörigen politischen Amtsgeschäfte, dann jene im Criminalfache und in der Civiljustiz, worauf er am 2. Jänner 1833 als Conceptspraktikant der k. k. steiermärkischen Kammerprocuratur in den Staatsdienst trat. Von der Zeit dieses Diensteseintrittes bis 22. November 1838 unterzog sich Q. der Fiscaladjunctenprüfung, ferner jener für das Criminal- und endlich für das Civil-Richteramt, und erlangte die vorgeschriebenen Befähigungsdecrete sämmtlich mit der Note: „ausgezeichnete Fähigkeit“. Mit Hofkammerdecret vom 28. April 1841 wurde Q. zum Fiscaladjuncten bei der k. k. galizischen Kammerprocuratur in Lemberg ernannt, am 14. April 1848 zum Landrathe des k. k. Lemberger Landrechts befördert und mit Justizministerialerlaß vom 28. December 1849 als Aushilfsreferent zum galizischen Appellationsgerichte[WS 1] berufen. Im Jahre 1848 wurde Q. in das erste deutsche, zu Frankfurt tagende Reichsparlament als Abgeordneter für die Stadt Leoben in Steiermark gewählt. Im „Parlaments-Album“ erscheint Q. gerade ober dem deutschen Historiker Friedrich von Raumer[WS 2], und während dieser wie eine Pythia uns zuruft: „Niemals verzweifeln“, singt Quesar: „Des Vaterlands Größe, des Vaterlands [147] Glück, O schafft es, bringt es dem Volke zurück“. Und an diesen Wunsch hängt er die treffende Bemerkung: „Der Dom der deutschen Einheit bleibt unvollendet, so lange der Bau der Spitze mehr gilt, als das Fundament“. Am 1. Juni 1850 trat Q. den Dienstposten eines Staatsanwaltes bei dem damaligen k. k. Landesgerichte zu Leoben in Steiermark an, wurde aber bereits mit Erlaß des Justizministers am 13. Februar 1851 „im Vertrauen auf seine theoretische Ausbildung, auf seine gründliche Kenntniß der österreichischen Gesetze sowohl als der Gesetzgebung des Auslandes“, zur Verwendung in das Justizministerium berufen. Mit Allerh. Entschließung vom 24. Mai 1852 wurde Q. zum Sectionsrathe, mit einer gleichen vom 22. Mai 1856 zum Ministerialrathe im Justizministerium ernannt. Während seiner Dienstleistung als Sectionsrath erfolgte im October 1851 auch seine Ernennung zum Prüfungscommissär der judiciellen Abtheilung der theoretischen Staatsprüfung, von welcher Verwendung er über sein Ansuchen am 10. März 1856 wieder enthoben wurde. Mit Allerh. Handschreiben vom 23. März 1861 wurde Q. zum Staatsrathe ernannt, welche Würde er bis zur Auflösung des Staatsrathes bekleidete. In der Eigenschaft als Staatsrath erhielt Q. in „Erwägung seiner ausgezeichneten Leistungen im Justizfache“ am 28. Mai 1862 die geheime Rathswürde und am 15. Juni 1865 das Commandeurkreuz des kais. österreichischen Leopold-Ordens, welcher Verleihung statutengemäß noch im nämlichen Jahre die Erhebung in den erbländischen Freiherrnstand folgte. Q. hat in Folge seiner ausgebreiteten Geschäfts- und Gesetzkenntniß während seiner vieljährigen Dienstleistung, insbesondere aber nach seiner Einberufung zum Justizministerium auf dem Gebiete der Legislatur Ausgezeichnetes geleistet und sich seinem Wahlspruche: „Arbeit adelt“, entsprechend als eine Arbeitskraft ersten Ranges bewährt.

Freiherrnstands-Diplom ddo. 28. November 1865. – Parlaments-Album. Autographische Denkblätter der Mitglieder des ersten deutschen Reichstages (Frankfurt a. M. 1849, Schmerber, kl. Fol.) S. 111. – Wappen. Von Blau und Silber länge getheilter Schild. Die rechte Hälfte ist durch einen schmalen Rasengrund quergetheilt, oben in einer goldenen, von zwei goldenen Sternen besaiteten Spitze ein Zinnenthurm von Quaderstein mit vier Fenstern und einer schwarzen Thüröffnung und unten vier schräglinke goldene Balken. Die linke Hälfte ist von einem blauen, mit einem offenen Buche mit goldener Schrift belegtem Querbalken durchzogen, welchen zwei blaue Sterne begleiten. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone mit drei gekrönten Turnierhelmen. Aus der Krone des mittleren Helms wallen drei Straußenfedern, und zwar eine goldene zwischen blauen. Auf der Krone des rechtseitigen Helms erhebt sich eine natürliche Eule; auf jener des linksseitigen Helms sitzt ein langbehaarter, weißer, nach innen gekehrter Hund mit goldenen Halsbande. Helmdecken. Die des mittleren Helms sind blau, rechts golden, links silbern unterlegt; jene des rechten Helms sind blau mit Gold, jene des linken blau mit Silber unterlegt. Schildhalter. Zwei gegengekehrte goldene, roth bezungte Greife, auf einer unter dem Schilde sich verbreitenden bronzefarbenen Arabeske stehend. Devise. Um die bronzefarbene Arabeske schlingt sich ein blaues Band, auf welchem in goldener Lapidarschrift der Wahlspruch: ARBEIT ADELT steht.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Appelationsgerichte.
  2. Vorlage: Friedrich von Rammer.