Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Prunner, Johann Georg
Band: 24 (1872), ab Seite: 27. (Quelle)
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Prutek, Georg (Landtags-Abgeordneter und Weltpriester, geb. zu Teschen in Oesterreichisch-Schlesien 17. April 1807). Zeitgenoß. Der Sohn eines armen slavischen Bauers aus Schlesien, besuchte er die Normalschule und das Gymnasium in Teschen, während welcher Zeit er sich seinen Lebensunterhalt kümmerlich durch Unterrichtgeben erwarb. Hierauf ging P. nach Wien, vollendete daselbst die philosophischen Studien und wurde zum Doctor der Philosophie promovirt. Er widmete sich nun der Theologie, erhielt am 10. November 1831 die Priesterweihe und wurde Erzieher in einer [28] altadeligen Familie Mährens. Mit seinem Zöglinge, der sich nach Wien an die Universität begab, um hier die Rechte zu studiren. kam P. abermals nach Wien, wo er zugleich mit demselben die rechts- und staatswissenschaftlichen Vorlesungen hörte. Nachdem er die Erziehung seines Zöglinges vollendet, zog sich P. mit einer einer kleinen Pension nach Teschen zurück und wurde nun hier Religionslehrer an der Normal-Hauptschule, zugleich auch Leiter der dortigen Lehrer-Bildungsanstalt, und gab auch unentgeltlich Unterricht in der französischen, englischen und italienischen Sprache. Das Vertrauen seiner Mitbürger wählte ihn bald in die Gemeindevertretung, welchen Posten P. durch 13 Jahre bekleidete, ohne die geringste Entlohnung anzunehmen. Gar viele Entwürfe für den Gemeinderath, so jener der Teschner Sparcassestatuten u. a., flossen aus P.’s Feder. Schon während dieser Zeit gab P. den größeren Theil seines kleinen Vermögens, das er sich im Laufe der Jahre erspart, zu vier Stipendien hin, wovon drei für das Gymnasium und eines für Volksschullehrer, alle ohne Unterschied der Confession, bestimmt waren. Für seine großen Verdienste um die Gemeinde und um den Unterricht wurde er im Jahre 1860 mit dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone ausgezeichnet und bei den ersten Wahlen für den Landtag, welche auf das Februarpatent von 1861 folgten, sandte ihn die Landgemeinde Teschen-Freistadt-Jablunkau als Abgeordneten in den Troppauer Landtag, obwohl P. ein katholischer Priester und die vorwiegende Mehrzahl der Wähler Protestanten waren. In seiner Stellung als Abgeordneter war P. in überraschender Weise thätig, aber in den Ergebnissen seiner Thätigkeit nicht eben glücklich. Im Jahre 1863 sandte er an den damaligen Staatsminister Ritter von Schmerling und an den Cardinal-Erzbischof von Wien, Ritter von Rauscher, eine Denkschrift, in welcher er die in derselben vorgeschlagenen Reformen auf kirchlichem Gebiete als höchst nothwendig und zeitgemäß einer genauen Prüfung zu unterziehen bat. P. befürwortete in derselben die Aufhebung des Concordates und des Cölibates, Unabhängigkeit der Schule von der Kirche, freie Wahl der Seelsorger durch ihre Kirchengemeinden, die Begründung einer eigenen österreichischen Kirche unter einem eigenen Oberhaupte mit dem Sitze in Wien. Die Antwort, welche P. auf dieses Sendschreiben erhielt, bestand in einer strengen Rüge von Seite seines Kirchenoberen, des Fürstbischofs von Breslau, verbunden mit dem Verbote, in dieser Richtung je wieder etwas mündlich noch schriftlich zu veröffentlichen. Nebenbei mußte er aber auch noch durch die öffentliche Ablegung des tridentinischen Glaubensbekenntnisses, wodurch er die Denkschrift widerrief, seine treue kirchliche Gesinnung bethätigen. P. unterzog sich dieser Kirchenbuße ohne Widerrede und die Ceremonie erfolgte am 1. Mai 1863. Die Landtagssession des folgenden Jahres 1864 brachte ihn abermals in einen harten Conflict mit dem bischöflichen Ordinariate. Die Ursache desselben war eine Rede, die P. in der 10. Sitzung des Troppauer Landtages, am 18. März 1864, anläßlich der Debatte über die Errichtung von Ackerbauschulen hielt. In dieser Rede waren nun einzelne Bemerkungen enthalten, welche, da die Wahrheit nicht immer gern gehört wird, Mißfallen am betreffenden Orte erregten. P. sagte darin u. a., daß die Priester in [29] Oesterreich viel zu wenig für die Bildung des Volkes thuen, dasselbe zur Sparsamkeit fast gar nicht aneifern, ja es nicht einmal über das Wesen der Sparcassen, dieser so wichtigen und besonders für den Bauer und kleinen Gewerbsmann so nützlichen Institute, aufklären. Im Verlaufe seiner Rede wendete er sich auch gegen einen Volksbrauch, den, obgleich längst als unzeitgemäß verurtheilt, selbst unsere aufgeklärte Zeit abzuschaffen noch nicht im Stande war – gegen die Wallfahrten. Darüber bemerkte P., daß der Landmann solche Wallfahrten gerade oft zu einer Zeit unternehme, wo seine Anwesenheit zu Hause wegen ökonomischer Arbeiten höchst wichtig wäre, die Entfernung dieser Orte sei in der Regel eine ziemlich bedeutende, so daß ein Zeitverlust von drei oder vier Tagen entstehe, der zur Zeit der Ernte oder Weinlese von großem Nachtheil für den Landmann sein könne (darüber, daß auf den Wallfahrten die Frömmigkeit gerade nicht gefördert werde, durften Alle, welche heimkehrende Wallfahrer zu beobachten Gelegenheit hatten, einig sein). Hatten ihm schon seine ersten Aeußerungen über den Clerus und gegen die Wallfahrten einen Ordnungsruf von Seite des präsidirenden Landeshauptmanns, Johann Grafen Larisch-Mönnich, zugezogen, so entzog ihm dieser, als P. gar auf das Concordat zu sprechen kam, vollends das Wort. Die Folge dieser Rede war ein Erlaß des fürstbischöflichen Ordinariats, welcher P. befahl, sein Mandat als Landtagsdeputirter niederzulegen, widrigenfalls er von seinen canonischen Functionen suspendirt werde. Mit welchem Rechte P. dieses befohlen wurde, ist im Principe heute noch nicht entschieden, da doch die Abgeordneten nur von dem Hause selbst, dem sie angehören, über in demselben gemachte Aeußerungen zur Rechenschaft gezogen werden können; P. jedoch leistete der Aufforderung Folge und legte sein Mandat nieder. Nichtsdestoweniger wurde er nachträglich seines Lehramtes enthoben und von seinen priesterlichen Functionen suspendirt. Nun bemächtigten sich die clericalen Blätter dieser Angelegenheit und griffen P. in denselben auf jede mögliche Weise an. Eine officielle Berichtigung, welche der schlesischen Zeitung aus der Breslauer fürstbischöflichen Kanzlei zugesendet wurde, stellte Prutek, der, obgleich er wie irgend einer aus dem Clerus an den Dogmen der katholischen Kirche festhält, und seines moralischen und strengen Lebenswandels wegen manchem Geistlichen als Vorbild dienen könnte, mit Ronge, Dowiat, Uhlich, Czerski u. A. zusammen, wodurch er natürlich als ein Verworfener erscheinen soll, bemerkt ferner, „daß er mit der gleichen Selbstüberschätzung und mit derselben Geistesarmuth wie jene, das Ziel einer Kirchen-, respective Weltreformation anstrebt, und bei dem voraussichtlichen Mangel an Erfolg um jeden Preis den Ruhm eines Märtyrers für die gute Sache gewinnen möchte.“ Die einzige Genugthuung, die P. während seiner Suspension erhielt, bestand darin, daß es der in demselben Jahre neugewählte Gemeinderath von Teschen als eine heilige Pflicht der Dankbarkeit gegen P. ansah, denselben, da er wegen seines Landtagsmandates nicht mehr in den Gemeinderath von Teschen gewählt worden war, zum Ehrenbürger dieser Stadt zu ernennen, und es wurde auch ihm zu Ehren an seinem Namensfeste von den Einwohnern von Teschen ein Fackelzug veranstaltet. Anläßlich dieser Auszeichnung übergab P. noch den Rest seines Vermögens von 6000 fl. der Gemeinde [30] Teschen mit der Bestimmung, die Interessen dieses Capitales zu Bildungszwecken für die Jugend ohne Unterschied der Confession zu verwenden.

Illustrirte Blätter, herausgegeben von R. v. Waldheim, 1864 Nr. 21, S. 166. – Volksfreund (Wiener polit. Blatt) 1864, Nr. 82, in der Beilage Nr. 15; „Ein Scandal auf dem Troppauer Landtage“. – Presse (Wiener polit. Blatt) 1863, Nr. 121: „Kirchliche Disciplin“; – ebenda 1864, Nr. 97: „Bischof und Abgeordneter“; – Nr. 162: „Die Affaire Prutek“; – Nr. 102, Abendblatt: „Zur Affaire Prutek“; – Nr. 105: „Pater Dr. Prutek“; – Nr. 107, Abendblatt: „Zur Affaire Prutek“; – Nr. 108, 114, Abendblatt, und Nr. 121, Abendblatt: „Dr. Georg Prutek“; – Nr. 141, Abendblatt: „Ehrenbürgerrecht für Dr. Prutek“; – Nr. 216: „Aus Schlesien“. – Fremden-Blatt. Herausg. von Gustav Heine (Wiener polit. Blatt, 4°.) 1864, Nr. 97, 103, 105, 108, 109, 115, in den Tagesneuigkeiten. – Oesterreichische constitutionelle Zeitung 1864, Nr. 99, Abendblatt: „Oberhirtliche Maßregelung“; – Nr. 111, Abendblatt: Dr. Georg Prutek“. – Gratzer Abendpost 1864, Nr. 85: „Zur Affaire des Dr. Prutek“. – Bohemia (Prager polit. Blatt) 1863, Nr. 105, Abendblatt, in der Correspondenz aus Schlesien. – Mährischer Correspondent 1864, Nr. 89: „Oberhirtliche Maßregelung“. – Wiener Lloyd (Wiener polit. Blatt) 1864, Nr. 96: „Ein gemaßregelter Priester und Landtags-Abgeordneter“. – Porträt. Dasselbe im Holzschnitt ohne Angabe des Zeichners und Xylographen in Waldheim’s „Illustrirten Blättern“ 1864, Nr. 21.