BLKÖ:Larisch-Mönnich, Johann Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 14 (1865), ab Seite: 495. (Quelle)
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Larisch-Mönnich, Johann Graf (Staatsmann, geb. 30. Juni 1821). Aeltester Sohn des Grafen Heinrich L. (gest. 21. April 1859) aus dessen Ehe mit Henriette gebornen Gräfin Haugwitz. Der Graf entstammt einem alten, ursprünglich irischen, später nach Oesterreich eingewanderten Adelsgeschlechte, über das eine ausführlichere Mittheilung schon S. 158–161 dieses Bandes zu finden ist. Nachdem der Graf im Jahre 1842 seine Studien beendet, trat er bei der oberösterreichischen Regierung als überzähliger Kreiscommissär ein. Dort und später in Salzburg diente er volle acht Jahre und lernte in dieser Weise den Staatsdienst praktisch kennen. Nach solch einer tüchtigen Vorschule übergab ihm sein Vater, der selbst seiner Zeit verschiedene Staatsämter bekleidet hatte und bekanntlich einer der hervorragendsten Oekonomen Oesterreichs war, die Verwaltung einiger Güter. Nach dem im Jahre 1859 in Florenz erfolgten Tode des alten Grafen ging Graf Johann auf einige Jahre nach England, und erst als er, an Erfahrungen bereichert, von dort zurückkam, widmete er sich ganz der Verwaltung seines großen Besitzes. Als in Folge des Diploms vom 20. October und Patentes vom 26. Februar 1861 der österreichische Reichsrath in’s Leben trat, wurde dem Grafen mit Allerh. Handschreiben vom 18. April 1861 als dem Ersten seines Hauses die erbliche Reichsrathswürde verliehen. Später wurde der Graf zum Landeshauptmann in Schlesien ernannt und als das Ministerium Schmerling-Plener im Juli 1865 abtrat, mit Allerh. Handschreiben ddo. Laxenburg 27. Juli 1865 in das Ministerium Belcredi als Finanzminister und Plener’s Nachfolger berufen. Bald nach Antritt seines Ministeriums erfolgte die durchgreifende Organisirung desselben, des einzigen von allen Ministerien Oesterreichs, das seit dem Jahre 1848 immer im statu quo geblieben, während bei den übrigen theils bedeutende Reductionen, theils große und wesentliche Veränderungen in der inneren Organisation stattgefunden hatten. In dem an die Finanz-Landesdirectionen erlassenen Rundschreiben vom 29. Juli 1865 spricht der Minister ausdrücklich aus: „daß von höchster Wichtigkeit für das allgemeine [496] Wohl die vollkommene Herstellung des Gleichgewichtes zwischen Einnahmen und Ausgaben, somit die Beseitigung eines Abganges erscheint. Auf die Erreichung dieses hochwichtigen Zweckes sei mit aller Kraft hinzuwirken“. Der Graf, als unabhängiger Cavalier, hat in schweren Zeiten ein schweres Amt übernommen, ein seltenes Beispiel patriotischer Hingebung. Der Graf Johann, der neben dem Grafentitel eines Larisch-Mönnich auch den[WS 1] eines Freiherrn von Ellgoth und Karwin führt, ist Besitzer der Fideicommiß-Herrschaften Karwin, Steinau, Tzerlitzka in Oesterreichisch-Schlesien, Bluschau und Rogau in Preußisch-Schlesien und des Lehengutes Schönstein im Kreise Troppau in Oesterreichisch-Schlesien; ist ferner Ehrenritter des Malteserordens, k. k. Kämmerer und mährisch-schlesischer Landstand. Seit 5. Mai 1849 ist der Graf mit Franziska geb. Freiin von Kast (geb. 17. Mai 1828) vermält, aus welcher Ehe ein Sohn, Graf Heinrich (geb. 13. Februar 1850), stammt.

Waldheim’s Illustrirte Blätter (Wien, gr. 4°.) 1865, Nr. 36, S. 286. – Neue freie Presse (Wiener polit. Blatt) 1865, Nr. 318, 332, 359 u. 413 Beilage.[BN 1]Presse (Wiener polit. Blatt) 1865, Nr. 214. – Porträt. Ein solches im Holzschnitt bringen Waldheim’s „Illustrirte Blätter“ 1865, in Nr. 36, auf Seite 281.

Berichtigungen und Nachträge

  1. E Larisch-Mönnich, Johann Graf [Bd. XIV, S. 495].
    Illustrirte Zeitung (Leipzig, J. J. Weber, Fol.) XLV. Bd. (1865, 2. Hälfte), Nr. 1167, 11. November 1865, S. 330: „Johann Graf Larisch“ [mit Holzschnittbildniß auf S. 329]. [Band 28, S. 362]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: dem.