BLKÖ:Pehm von Waldinau, Adolph Ritter
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 21 (1870), ab Seite: 429. (Quelle) | |||
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[430] als Subaltern-Officier, als Lehrer in den Regiments-und Cadetenschulen, später im Kriegsministerium und zuletzt als Flügel- und Armeecorps-Adjutant in vielfacher Verwendung. Im Jahre 1848 that er sich bei der Erstürmung Wiens an der Taborbrücke, im Jahre 1866 im Feldzuge gegen Preußen durch Umsicht und unerschrockene Tapferkeit hervor. Bei Trautenau, am 24. Juni, als Commandant des 3. Infanterie-Regiments, war er seinem Regimente ein leuchtendes Beispiel hehren Soldatenmuthes. Als er eben das zweite Treffen zur Unterstützung des ersten so nahe herbeiführte, daß die Höhe von St. Johann beinahe gleichzeitig von beiden Treffen erstürmt werden konnte, stürzte er, von einer feindlichen Kugel tödtlich getroffen, nieder. Dem längst im Grabe ruhenden Helden wurde mit kais. Handschreiben vom 3. October 1866 der Orden der eisernen Krone 3. Classe mit der Kriegsdecoration verliehen und der statutenmäßig gebührende Ritterstand mit dem Prädicate von Waldinau mit Diplom vom 11. Juli 1867 seinen beiden Kindern Mathilde (geb. 1864) und Karl (geb. 1865), zuerkannt.
Pehm von Waldinau, Adolph Ritter (k. k. Oberst, geb. zu Aversa in Italien im Jahre 1823, gest. den Heldentod bei Trautenau 24. Juni 1866). Trat im Jahre 1840 als Unterlieutenant in das 14. Infanterie-Regiment, wurde in demselben im Jahre 1848 Oberlieutenant, kam im folgenden Jahre als Hauptmann zum Infanterie-Regimente Nr. 24, wurde dann im Jahre 1857 Major und 1859 Oberstlieutenant im Adjutantencorps und im Jahre 1865 Oberst im 3. Infanterie-Regimente. Während dieser Zeit war er- Ritterstands-Diplom für des gefallenen Obersten Pehm Kinder Karl Sigismund und Mathilde ddo. 11. Juli 1867. – Wappen. In Blau ein Mann im blanken Harnisch mit geschlossenem goldenen Visir, einem goldenen Adlerflügel als Helmkleinod und einer goldenen Feldbinde über der rechten Achsel zur linken Hüfte, in der Rechten ein Schwert an goldenem Griffe über sich schwingend, in der Linken einen länglich runden schwarzen, golden eingefaßten, mit einem goldenen Tatzenkreuze bezeichneten Schild neben sich haltend, dann mit dem rechten Fuße einen grünen, aus dem Fußrande hervorgehenden Hügel aufsteigend. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinander gekehrte gekrönte Turnierhelme, jede Helmkrone trägt einen Adlerflügel, der rechte golden, mit einem schwarzen, von einem Tatzenkreuze durchbrochenen Querbalken durchzogen, der linke von Blau über Silber quergetheilt. Die Helmdecken sind: jene des rechten Helms schwarz mit Gold, jene des linken blau mit Silber belegt.