BLKÖ:Mochnacki, Joseph Ritter von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 18 (1868), ab Seite: 408. (Quelle) | |||
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Noch ist anzuführen: Joseph Ritter von Mochnacki (geb. zu Wróblik im Sanoker Kreise Galiziens 16. April 1801). Ob derselbe mit der Familie der Vorgenannten verwandt ist, ist nicht bekannt. Nach beendeten juridischen Studien begann er im Jahre 1825 als beeideter Rechtsvertreter in der Bukowina seine Laufbahn. Im Jahre 1830 wurde er zum Magistrats-Syndicus in Sniatyn ernannt, und bewährte auf diesem Posten, namentlich zur Zeit der Cholera-Epidemie, große Umsicht und Energie. Schon im folgenden Jahre wurde er zur Bürgermeisterstelle in Przemysl berufen, welche er aber nur kurze Zeit versah, da er schon mit 14. October 1832 zum Vorsteher des Districtsgerichtes in Suczawa ernannt wurde. Mit diesem Posten trat M. in den kaiserlichen Staatsdienst. Am 6. Juni 1840 wurde er Landrath in Lemberg, am 19. Juni 1847 galizischer Appellationsrath. Auf diesem Posten betheiligte er sich auch an den vielfältigen, durch die Einführung des neuen Gerichtswesens hervorgerufenen Arbeiten; so führte er den Vorsitz bei den Berathungen über die Organisirung der neuen Gerichtsbehörden in Lemberg, und übernahm es, die Gesetzbücher in die ruthenische Sprache zu übersetzen. Am 24. März 1854 wurde M. Präsident des k. k. Landesgerichtes in Temesvár, am 17. October 1857 Vicepräsident des k. k. Oberlandesgerichtes in Lemberg, wobei ihm die Temesvárer, als er, um seinen neuen Dienst anzutreten, die Stadt verließ, in Anerkennung seines verdienstlichen Wirkens, das Ehrenbürgerrecht ihrer Stadt verliehen. Am 23. Mai 1862 wurde er als Hofrath zum k. k. Obersten Gerichtshofe berufen und schon im nächsten Jahre, am 26. Juli, zum Präsidenten des Lemberger Landesgerichtes ernannt. In Anerkennung seiner erfolgreichen Leistungen in diesen verschiedenen Diensteskategorien wurde er mit Allerh. Cabinetschreiben vom 24. April 1865 mit dem Ritterkreuze des Leopold-Ordens ausgezeichnet, worauf den Statuten dieses Ordens gemäß im Jahre 1866 seine Erhebung in den erbländischen Ritterstand erfolgte. [Ritterstands-Diplom vom 20. Jänner 1866. – Wappen. Von Silber und Roth längsgetheilter Schild, rechts eine fünfendige Hirschstange, links ein Büffelhorn, beide von natürlicher Farbe und aufrecht von einander gestellt. Auf der Mitte der Theilungslinie ein Stern mit gewechselten Tincturen. Auf dem Schilde ruhen zwei gekrönte Turnierhelme. Die Krone des rechten trägt ein natürliches fünfendiges Hirschgeweih, jene des linken zwei natürliche Büffelhörner. Die Helmdecken sind beiderseits roth, mit Silber unterlegt.]