BLKÖ:Mittrovsky, Johann Nepomuk Karl Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 18 (1868), ab Seite: 390. (Quelle)
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11. Johann Nepomuk Karl Freiherr von Mittrovsky (k. k. Feldmarschall-Lieutenant, gest. 9. April 1788). Welchem Zweige dieser Johann Nepomuk [391] Freiherr von M. angehört, ist nicht festzustellen; jedoch darf er nicht mit Johann Nepomuk Freiherrn von M. (gest. 3. Juni 1760), dem Stifter der ungarischen Linie der Mittrovsky [s. d. Nr. 9] und auch nicht mit Johann Nepomuk Graf M. (gest. 20. Mai 1799), der sich als gelehrter Forscher und Naturfreund bekannt gemacht hat, und dessen ausführlichere Lebensskizze oben auf S. 394 mitgetheilt ist, verwechselt werden. Dieser Freiherr Johann Nepomuk Karl ist der Stifter des Mittrovsky’schen Familien-Fideicommisses. Er errichtete dasselbe um das Jahr 1788, und bestimmte dazu das Capital von 40.000 fl. zum immerwährenden Genusse der Grafen und Freiherrn Mittrovsky (männlichen Geschlechts), welche von Ernst Mathias Freiherrn von M. abstammen. Durch Zuweisung der Interessen stieg das Capital auf die Summe von 60.000 fl. Dieses Fideicommiß wurde mit Hofdecret vom 13. September 1800 bestätigt. Nach dieser Stiftung haben die zwei ältesten oder in deren Abgang der vorhandene eine älteste dieser (der Ernestinischen) Linie die Interessen von diesem Capitale zu genießen und einer derselben die Curatel der Stiftung zu führen. Der Letzte der Linie kann bei dem Abgange einer männlichen Descendenz über das Fideicommiß-Capital letztwillig verfügen; falls er aber kein Testament hinterläßt, hat die gesetzliche Erbfolge einzutreten. –