BLKÖ:Miller von Mühlensdorf, Georg

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Miller, J.
Band: 18 (1868), ab Seite: 327. (Quelle)
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4. Georg, nach Anderen auch Johann Georg Miller von Mühlensdorf (geb. zu Laun in Böhmen um das Jahr 1720, gest. 25. December 1789). Nachdem er die Studien an der Prager Hochschule beendet und die juridische Doctorwürde erlangt, trat er in den Staatsdienst, und zwar bei der judiciellen Sphäre ein. Im Jahre 1744 wurde er als Appellationsrath auf der böhmischen Herrenbank installirt und im Jahre 1748 zum Hofrath bei der obersten Justizstelle ernannt, bei welcher er über vier Jahrzehnde diente. Die von ihm durch den Druck veröffentlichten Schriften sind: „Jurisprudentia consultatoria secundum jus bohemicum, saxonicum etc.“ (Nürnberg 1739); – „Memoriale poenarum in universo jure bohemico“, 2 Theile (Prag 1737–1738); – „Clavis codicis juridica, oder kurzer Begriff der k. k. ad usque annum 1719 ergangenen königl. Sanctionum pragmaticarum, dann der Statthalterischen Decrete nach alphabet. Ordnung“ (Prag 1738, 8°.); – „Clavis codicis juridica, oder kurtzer Begriff des k. k., das Hertzogthum Ober- und Niederschlesien, dann den hochl. kön. Appellations-Tribunal betreffenden und verschiedenen anderen etc. ergangenen Sanctionum pragmaticarum, nach alphabet. Ordnung“ (Prag 1739, 8°.); – „Memoriale poenarum in universo jure boemico contentarum“ (s. l. 1737, 8°.); – „Grana veteris et novae legis bohemicae“ (Prag 1741). Was den Adel dieser Familie anbelangt, so wird er wohl aus dem Jahre 1733 herrühren, in welchem einem Licentiaten der Rechte in Prag, Namens Johann Georg Miller, der böhmische Adelstand mit dem Prädicate von Michlensdorf, aus welchem sich später das wohlklingendere Mühlensdorf entwickelte, verliehen worden. Kneschke in seinem „Neuen allgemeinen deutschen Adels-Lexikon“ führt diese Familie Miller (Bd. V, S. 296) in der That auch als Miller von Michlensdorf an. [Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. III, S. 686.] –