BLKÖ:Matoschek, Franz Ritter von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Matković, Iván
Band: 17 (1867), ab Seite: 107. (Quelle)
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Matoschek, Franz Ritter von (Arzt, geb. zu Hohenstadt in Mähren im Jahre 1760, Todesjahr unbekannt). Widmete sich nach beendeten Gymnasial- und philosophischen Studien jenen der Arzneiwissenschaft an der Wiener Hochschule, worauf er als praktischer Arzt in Wien thätig war. Sein Ruf als solcher steigerte sich von Jahr zu Jahr, und in dem denkwürdigen Zeitraume der feindlichen Invasion in den Jahren 1809 bis 1812 berief ihn das Vertrauen seiner Collegen als Decan an die Spitze der medicinischen[WS 1] Facultät, deren Geschäfte er auch in dieser Periode mit Umsicht und Energie führte. Als zu Anbeginn [108] des Jahres 1811 eine Commission aufgestellt wurde, um die Preisschriften wegen Auffindung inländischer Surrogate für die indischen Arzneimittel zu prüfen, wurde M. in dieselbe berufen und im Juli d. J. wurden, da die medicinische Referentenstelle bei der Studien-Hofcommission durch Ernennung des Hofrathes von Stifft zum Staats- und Conferenzrathe erledigt war, von M. als Decan der Facultät alle Gutachten in Sanitätsgegenständen abgefordert. Indem M. schon im Jahre 1810 zum Vicedirector der medicinisch-chirurgischen[WS 2] Studien ernannt worden, welche Stelle er ganz unentgeltlich besorgte, erfolgte Ende des Jahres 1812, nachdem er kaum die Decanstelle niedergelegt, seine Wahl zum Rector magnificus der Wiener Hochschule. Als Vicedirector der medicinisch-chirurgischen Studien führte M. die Oberaufsicht über alle Museen und Cabinete, über die sämmtlichen klinischen Anstalten der Residenz, über das medicinische Studienwesen in seinem ganzen Umfange und besorgte übrigens die zu jener Zeit freilich für höchst wichtig gehaltene, aber immerhin ganz entbehrliche Censur der medicinischen, chirurgischen, thierarzneiärztlichen und aller mit den genannten verwandten Wissenschaften. In dieser ausgebreiteten Thätigkeit bewährte sich M. als gediegener Fachmann, und seine Anordnungen und der Regierung abgegebenen Gutachten bezweckten die Förderung des seiner Oberleitung anvertrauten Studienzweiges, wie aller damit in Verbindung stehenden Sammlungen und Anstalten, welche letzteren er in der ganzen Monarchie mit den erforderlichen Instrumenten, Modellen und anderen Geräthschaften in einer dem damaligen Stande der Wissenschaften entsprechenden Weise eingerichtet hat. Auch fällt in die Periode seines Directorates die Organisirung des medicinisch-chirurgischen und thierarzneilichen Studiums im Kaiserstaate, welche durch ihn eingeleitet, ausgearbeitet und in Ausführung gebracht wurde. M. wurde bereits im Jahre 1815 seiner anerkannten Verdienste wegen in den erbländischen Adelstand erhoben, ihm aber später, 1820, als er seine Thätigkeit als Arzt und Vicedirector der medicinisch-chirurgischen Studien in verdienstlichster Weise fortsetzte, der erbliche Ritterstand verliehen. Zu literarischer Thätigkeit in seinem Fache blieb dem in seinem amtlichen Berufe und als praktischer Arzt so vielbeschäftigten Manne keine Muße. Seine Arbeiten, das medicinisch-chirurgische[WS 3] und thierarzneiliche Studienwesen im ganzen Umfange des Kaiserstaates betreffend, sind in den amtlichen Archiven niedergelegt.

Adelstands-Diplom vom 8. Juni 1815. – Ritterstands-Diplom vom 28. März 1820. – Wappen. Gevierteter Schild. 1: in Gold ein einfacher einwärtssehender schwarzer Adler mit offenem Schnabel, roth ausgeschlagener Zunge, ausgestreckten Fängen; 2 u. 3: in Blau eine goldene gebundene Korngarbe; 4: in Gold drei kleine grüne Hügel, auf deren mittlerem, die beiden anderen überragendem eine natürliche Nachteule sitzt. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinandergekehrte gekrönte Turnierhelme. Auf der Krone des rechten Helms erhebt sich der schwarze Adler vom Felde 1; auf jener des linken Helms sieht man einen offenen schwarzen Flug, dem die auf einem grünen Hügel sitzende Nachteule eingestellt ist. Die Helmdecken sind rechts schwarz, links blau, beiderseits mit Gold belegt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: medecinischen.
  2. Vorlage: medinisch-chirurgischen.
  3. Vorlage: medecinisch-chirurgische.