Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 13 (1865), ab Seite: 253. (Quelle)
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3. Franz Kromer (geb. zu Niederdorf im Bezirke Reifnitz in Unterkrain im Jahre 1814), nahm, nachdem er die juridisch-politischen Studien im Jahre 1839 zu Prag vollendet, im folgenden Jahre bei dem Stadt- und Landrechte in Laibach die einjährige Praxis, trat darauf in den Staatsdienst, diente bei verschiedenen Bezirks-Commissariaten im Lande Krain, wurde 1845 Bezirksrichter in Radmansdorf, 1854 Landesgerichtsrath bei dem Bezirks-Collegialgerichte in Gotschee, 1855 Bezirksamts-Vorsteher in Treffen und kam bald darauf als Landesgerichtsrath bei dem Kreisgerichte Cilli in Verwendung. Die Stadtgemeinde Gotschee hat ihm das Ehrenbürgerrecht verliehen, wodurch K. dort wahlfähig und in den Bezirken Gotschee, Reifnitz und Großtaschnitz als Abgeordneter in den krainischen Landtag, von diesem aber in den Reichsrath gewählt wurde. K. zählt zur Partei der Unionisten. In den Verhandlungen des Reichsrathes selbst hat er bei mehreren wichtigen Gegenständen das Wort genommen; so hat er eine Revision der Notariatsordnung beantragt, da, wenigstens im Lande Krain, dieses Institut in seinem derzeitigen Wirkungskreise auf den Wohlstand und die Stimmung der Masse der Landbevölkerung nachtheilig einwirke; in den Berathungen über das Gemeindegesetz stellte er mehrere Amendements, betreffend die Ausscheidung des Großgrundbesitzes aus dem Gemeindeverbande; ferner die Zeit der Bestimmung des Umfanges über den selbstständigen und übertragenen Wirkungskreis der Gemeinden, und über die Verantwortlichkeit der Gemeindevorstände gegenüber der Gemeinde und dem Staate; ebenso in den Berathungen über das Gesetz, betreffend den Schutz der persönlichen Freiheit. In der Debatte über die Freigebung der Advocatur spricht er sich entschieden gegen eine solche aus; in den Verhandlungen, die den Unterricht und die Sprache, in welchem er geführt werden solle, betreffen, erklärte er mit Bestimmtheit, daß eine 15jährige Praxis bei verschiedenen Bezirksämtern in Krain ihm die Ueberzeugung verschafft habe, daß dergleichen Wünsche, wie Einführung der slovenischen Sprache als Unterrichtssprache in Krain u. dgl. m., nicht aus der [254] Bevölkerung, sondern nur aus den Köpfen einzelner Abgeordneten „wie Pilze“ hervorschießen. Gleich seinem Vorredner Abgeordneten Deschmann findet auch er die Einführung des Slovenischen als Unterrichtssprache an den Gymnasien in Krain für unthunlich. Auch in den Berathungen über die Bankacte stellte er mehrere Amendements. In neuester Zeit (December 1864) sprach er anläßlich der Adreßdebatte für die russische Allianz. [Der Reichsrath. Biographische Skizzen der Mitglieder des Herren- und Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes (Wien 1861, 8°.) 1. Heft, S. 43. – Stenographische Protokolle des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes (Wien Staatsdruckerei, 4°.) S. 743 (über die Revision der Notariatsordnung); S. 1250, 1372, 1378, 1469 (über das Gemeindegesetz); S. 1701 (über Geschwornengerichte); S. 1795, 1813, 1814 (über den Schutz der persönlichen Freiheit); S. 2294 (über Freigebung der Advocatur); S. 3209 (über die Unterrichtssprache im Lande Krain); S. 4422, 4427, 4431 (über die Bankacte). – Neue Freie Presse 1864, Nr. 94.] –