Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 13 (1865), ab Seite: 116. (Quelle)
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Noch sind mehrere Personen des Namens Král anzuführen, und zwar:

1. Anton Král, Gymnasial-Präfect zu Czernowitz in der Bukowina, war Abgeordneter für Czernowitz im österreichischen Reichstage der Jahre 1848 und 1849 (er ist nicht zu verwechseln mit seinem Collegen Joseph Král, s. d. Nr. 4). Er nahm nur einmal das Wort in der Debatte über die §§. 13, 14 und 15 der allgemeinen Grundrechte, durch welche die Freiheit des Glaubens, die Gleichberechtigung der verschiedenen Culte gewahrt und der Grundsatz der Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Kirche ausgesprochen wird. Král sprach (in der 87. [35. Kremsierer] Sitzung) für die Gleichberechtigung der griechisch-orientalischen Kirche in der Bukowina. Wie die Verhältnisse damals standen, dafür gibt er nur die Thatsache an, daß in der Bukowina, obgleich die Zahl der Orientalen zu jener der Katholiken wie 30 zu 3 sich verhalte, also zehnmal mehr Bekenner der orientalischen Kirche als Katholiken vorkommen, dennoch im Lande nur 2 romanische, dagegen 32 katholische Volksschulen bestehen. Král wurde später 1851 von Czernowitz an das Gymnasium in Brünn in gleicher Eigenschaft übersetzt. [Verhandlungen des österreichischen Reichstages der Jahre 1848 und 1849 (Wien, Staatsdruckerei, 4°.) Bd. V, S. 88. – Rittersberg, Kapesní slovníček novinářský i konversační, d. i. Kleines Taschen-Conversations-Lexikon (Prag 1850, Pospišil, 12°.) Theil II, S. 294.] –