BLKÖ:Koháry, Franz Joseph Fürst

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 12 (1864), ab Seite: 281. (Quelle)
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Koháry, Franz Joseph Fürst (Staatsmann, geb. 7. September 1766 nach dem Hofkalender, 4. September 1760 nach I. Nagy, gest. 27. Juni 1826). Trat im Jahre 1787 bei der vereinigten ungarisch-siebenbürgischen Hofkanzlei in den Staatsdienst, wurde 1789 Hofsecretär mit Rathstitel, 1792 Rath bei der ungarischen Statthalterei und 1798 Hofrath bei der ungarischen Hofkanzlei in Wien. In der Zwischenzeit, 1793, übernahm er auch die in seiner Familie erbliche Obergespanswürde des Honter Comitates. Im Jahre 1801 wurde er nach des Grafen Revai Tode Vicepräsident bei der Hofkammer, Finanz- und Commerzhofstelle, und nach dem Tode des Hofkammerpräsidenten Grafen O’Donnel führte K. die Leitung der Finanzen und gesammten Cameralzweige. Im Jahre 1811 ernannte ihn Kaiser Franz zum ungarischen Hof-Vicekanzler, zu welcher Würde im Jahre 1814 noch das Kronamt des Oberst-Mundschenks für das Königreich Ungarn hinzukam. Den größten Theil dieser Dienste leistete K. nicht nur unentgeltlich, sondern legte während der fast ununterbrochenen 23jährigen Kriegsdauer Opfer um Opfer auf den Altar des Vaterlandes. Als Obergespan stellte er rasch die geforderten Subsidien und Recruten, letztere auf eigene Kosten ausrüstend, bei; widmete große Summen dem Invalidenfonde und brachte bedeutende Beträge in barem Gelde dar, wie in Fruchtgattungen, Pferden, alten Weinen u. dgl. m. Für seine patriotischen großartigen Hilfeleistungen wurde K. unter die Zahl jener Wenigen aufgenommen, welche mit dem für Auszeichnung in den Jahren 1813 und 1814 bestimmten Civil-Ehrenkreuze geschmückt wurden. K. erhielt dasselbe in Gold. Auch wurden K.’s Verdienste um den Staat noch weiters durch die Erhebung in den Fürstenstand, welche mit Diplom vom 15. November 1815 erfolgte, belohnt. Seit 13. Februar 1792 war er mit Maria Antonia geb. Gräfin von Waldstein-Wartenberg (geb. 31. März 1771, gest. 17. Jänner 1854) vermält; da aber aus dieser Ehe nur eine Tochter Maria Antonia, nachmalige Herzogin von Coburg, am Leben blieb, so war er der erste und auch letzte Fürst des Namens Koháry. – Hier [282] dürfte es am Platze sein, über den so häufig und ganz irrthümlich angewendeten Namen Coburg-Koháry etwas Berichtigendes zu sagen. Es ist eine im Auslande und auch in Oesterreich verbreitete irrthümliche Auffassung, daß die Herrschaften und Güter, welche als Mannslehen des Fürsten Franz Koháry, letzten männlichen Sproßen seiner Familie, an die ungarische Krone anheimfielen, seiner einzigen Tochter, der Prinzessin M. Antonia, vom Kaiser und König Franz durch Präfection verliehen wurden, und in Folge derselben ihren Nachkommen aus ihrer Ehe mit dem Prinzen Ferdinand von Coburg und Gotha, Herzog zu Sachsen, oder diesem ihren Gemal selbst auch der Familienname Koháry zugewachsen sei, sie also Coburg-Koháry genannt werden. Die Koháry’schen Mannslehen, nämlich die Herrschaften Szitnya, Csábrag und Murany, erhielt Prinz Ferdinand, k. k. General der Cavallerie und Indigena von Ungarn, durch huldvolle Schenkung des Kaisers und Königs Franz von der ungarischen Krone im Cameralschätzungswerthe – pro fidelibus servitiis donatione mixta mediante – und die anderen nach dem Fürsten Franz Koháry hinterbliebenen Herrschaften und Güter in Ungarn und Oesterreich kamen in der gesetzlichen weiblichen Succession in das Erbe seiner Tochter, der Prinzessin Antonia Gabriele, wie dieß aus den Acten der Abhandlungsinstanz des k. k. Obersthofmarschallamtes zu ersehen ist. Prinz Ferdinand von Coburg und Gotha, Herzog von Sachsen, und dessen Söhne und Prinzessin Tochter sind daher weder auf die erwähnte noch sonst irgend eine andere Art in den Besitz des Namens Koháry gelangt.

Nagy (Ivan), Magyarország családai czimerekkel és nemzékrendi táblákkal, d. i. Die Familien Ungarns mit Wappen und Stammtafeln (Pesth 1860, Moriz Ráth, 8°.) Bd. VI, S. 294 [führt ihn auf der genealogischen Tafel (S. 289) ganz richtig als Franz, im Texte (S. 294) aber als Anton auf, was natürlich falsch ist].