BLKÖ:Königsegg-Aulendorf, Anton Eusebius Graf von
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Königsegg, das Grafengeschlecht, Genealogie |
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Band: 12 (1864), ab Seite: 226. (Quelle) | |||
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II. Hervorragende Mitglieder des Grafengeschlechtes der Königsegg. Die Königsegg zählen zu den ersten Familien des hohen Adels im Kaiserstaate, sie besitzen eine ruhmvolle Vergangenheit; unter den Feldherren der kaiserl. Armee, unter den Männern des Staates und der Kirche und unter jenen, die dem erlauchten Herrscherhause stets nahe gestanden, glänzen ihre Namen. Hier folgen die besonders denkwürdigen in alphabetischer Ordnung:
1. Anton Eusebius Graf von K.-Aulendorf (geb. auf dem Stammschlosse seiner Familie Aulendorf 15. Februar 1769, gest. zu Salzburg 27. November 1858). Ein Sohn des Grafen Hermann Friedrich K. aus dessen Ehe mit einer Verwandten seines Hauses Maria Eleonora Gräfin Königsegg. Der Graf, der eine sorgfältige Erziehung erhalten hatte, erlangte in noch jungen Jahren eine Präbende an dem damaligen Hochstifte Cöln. Indessen beendete er seine Studien zu Heidelberg, erhielt im Jahre 1789 die Würde eines Diacons der röm. kath. Kirche und am Hochstifte zu Straßburg mit dem Range und der wohldotirten Stellung eines Domherrn den Sitz im Domcapitel. Da er aus diesem Anlasse Paris besuchte, um sich seinem Oberhirten, dem Erzbischof Cardinal Rohan, vorzustellen, wurde er durch diesen dem Könige Ludwig XVI. vorgeführt und empfing aus den Händen dieses Königs das Straßburger Capitelkreuz. Die hervorragende kirchliche Stellung des Grafen wurde auch für ihn verderblich, sein Name kam auf die Liste der Proscribirten, er wurde in den Kerker geworfen und wäre wohl gleich vielen anderen seiner Standesgenossen der Guillotine verfallen, wenn nicht Robespierre vor ihm von der rächenden Nemesis ereilt worden wäre. Nach zweitägiger Haft wurde K. frei. Seiner ganzen Habe beraubt, kam der Graf mit der Emigration nach Deutschland und später nach Salzburg, wo er 1794 durch den Einfluß des Domcapitulars Grafen Strassoldo zum Domherrn des vormaligen weltlichen salzburgischen Domcapitels ernannt und so Salzburg seine zweite Heimat wurde. K. blieb in dieser Würde unter der selbstständigen erzbischöflichen und großherzoglich salzburgischen. der k. k. österreichischen, der k. bayerischen und abermals österreichischen Landeshoheit, und während des kirchlichen Interregnums bis zum Jahre 1824 in Activität. Als in diesem Jahre die Wiederherstellung des Bisthums Salzburg und Reorganisirung des geistlichen Domcapitels stattfand, trat K., dem ein ferneres Verbleiben im Domcapitel den Eintritt in den Priesterstand auferlegt hätte, in den Pensionsstand, den er noch volle 34 Jahre zu genießen so glücklich war. Im Jahre 1838 war der Graf an beiden Augen erblindet. Er, der letzte Würdenträger aus der durch Jahrhunderte bestandenen Regierungsselbstständigkeit des Herzvgthums Salzburg, hat das seltene Alter von 90 Jahren erreicht, ohne, bis nur wenige Wochen vor seinem Tode, die geistige Frische zu verlieren. Sein Leben, vom Jahre 1769 an, umfaßte die Regierungsperioden aller bisherigen Fürsten aus dem Hause Habsburg-Lothringen, nämlich der letzten eilf Jahre der Kaiserin Maria Theresia, ferner die Regierungen der Kaiser Joseph, Leopold, die 43jährige des Kaisers Franz, des Kaisers Ferdinand und überdauerte um ein volles Decennium die neue Aera, welche mit Sr. Majestät dem Kaiser Franz Joseph anhebt. Was des Grafen geistliche Wirksamkeit anbelangt, so gewinnt sie vorzüglich zur Zeit der französischen Occupation Bedeutung, da er, als der französischen Sprache kundig, mit den Sitten und Verhältnissen des Landes vertraut, dem interimistischen Regenten jener Zeit, Grafen Zeil, Bischof von Chiemsee, nicht unwichtige Dienste zu leisten Gelegenheit hatte. [Salzburger-Zeitung 1858, Nr. 279 u. 280: „Biographische Skizze aus dem Leben des Domcapitulars Anton Eusebius Grafen von Königsegg-Aulendorf“.] –