BLKÖ:Herring, Ernst Johann

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 8 (1862), ab Seite: 400. (Quelle)
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Johann Ritter von Herring schied, wie oben bemerkt worden, kinderlos aus dem Leben. Kurz vor seinem Tode hatte er seinen Neffen, Ernst Johann und seine Nichte Franzisca, beide Kinder seines Bruders Andreas, adoptirt. Der Adoptionsact konnte aber erst nach seinem Tode (Herring starb am 15. Jänner 1836) am 10. März desselben Jahres vollzogen werden. Die Uebertragung des Ritterstandes von dem Adoptivvater auf den Adoptivsohn fand nicht [401] Statt. Mit Diplom vom 22. December 1849 wurde aber dem Adoptivsohne Ernst Johann selbst, in Anerkennung seiner um Hebung und Förderung der Industrie durch Beseitigung gefährlicher Arbeitsstockungen in den Jahren 1848 und 1849 und anderer um das Gemeinwesen der Stadt Brünn erworbener Verdienste, das Ritterkreuz des Leopold-Ordens verliehen, welchem mit Allerhöchster Entschließung vom 23. Juni 1850 die Erhebung in den erbländischen Ritterstand folgte. Das neue Wappen ist identisch mit dem beschriebenen des Johann Ritter von Herring. –