BLKÖ:Hennet, die Familie, Genealogie und Wappen

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 8 (1862), ab Seite: 307. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
GND-Eintrag: [1], SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Hennet, die Familie, Genealogie und Wappen|8|307|}}

Genealogie und Wappen. Die Familie Hennet stammt ursprünglich aus der Schweiz und ein Georg H. kam um das Jahr 1567 aus Basel nach Lüttich. Von Georg’s Nachkommen war Johann Franz ständischer Beamter zu Czaslau in Böhmen; sein Sohn Franz Leopold, k. k. Appellationsrath zu Prag und von Kaiser Franz I. Stephan mit Diplom vom 30. August 1749 in den erbländischen Ritterstand unter Erlangung des Incolates erhoben. Von diesem stammt Johann Marcell (der Obige), der den Freiherrnstand (26. Mai 1791) erhielt. Johann Marcell war zweimal verheirathet: 1) mit Walpurga Franzisca von Sternegg, aus welcher Ehe Freiherr Wenzel Johann (gest. 1833), k. k. Appellationsrath zu Prag, entstammt; 2) mit Josepha Freiin von Born, und ein Sohn dieser Ehe ist das jetzige Haupt der Familie, Leopold Ottomar Freiherr von Hennet (geb. 13. Jänner 1799), Oberlandesgerichts-Präsident zu Gratz, der am 17. August 1860 sein vierzigjähriges Dienstjubiläum feierte. Dieser letztere, (seit 1826) mit Karolina Freiin Zeßner von Spitzenberg vermält, besitzt 4 Töchter und einen Sohn, Freiherrn Lothar Wenzel (geb. 1832), Freiherr Leopold Ottomar huldigte in früherer Zeit – und nicht ohne Glück – der Poesie. Das von Ludw. Bowitsch und Alex. Gigl herausgegebene „Oesterreichische Balladenbuch“ (Wien 1856, Dorfmeister, kl. 8°.) Bd. I, S. 522, theilt ein paar Proben seiner lyrischen Poesien mit. Ob er etwas Selbstständiges herausgegeben oder nur in Almanachen mitgearbeitet, ist dem Herausgeber dieses Lexikons nicht bekannt. [Tagespost (Gratzer Journal) 1860, Nr. 190.] – Wappen. Schild schräglinks getheilt. Rechts (oben) in Roth ein schräglinker blauer Balken, welcher mit einem sechsstrahligen goldenen Sterne belegt ist; links (unten) in Silber auf einem grünen vierhügeligen (1 und 3) Berge ein rechtsgekehrter rother Hahn, welcher die linke Kralle aufhebt und im Schnabel einen goldenen Ring hält. Den Schild bedeckt die Freiherrnkrone, auf welcher ein gekrönter Helm sich erhebt, der den Hahn des Schildes mit dem Ringe und auf dem Berge zwischen einem offenen Adlerfluge trägt, dessen rechter Flügel von Blau und Gold, der linke von Silber und Roth quer getheilt ist. Die Beschreibung des Wappens aber, welche das „Genealogische Taschenbuch der freiherrlichen Häuser“ 1848, S. 159, enthält, weicht von der obigen ab. [Kneschke (Ernst Ludwig Dr.), Die Wappen der deutschen freiherrlichen und adeligen Familien (Leipzig 1855 u. f., T. O. Weigel, 8°.) Bd. III, S. 203.]