BLKÖ:Hauer, Franz Seraph Freiherr von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 8 (1862), ab Seite: 59. (Quelle)
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Hauer, Franz Seraph Freiherr von (Staatsmann, geb. zu Wien 1777, gest. zu Lemberg 1822). Sohn des Directorial-Hofrathes Karl Joseph [siehe d.: II. Hervorragende Glieder der Edlen, Ritter und Freiherren von Hauer, Nr. 9]. Trat nach beendeten Studien, 1797, in den Staatsdienst; seine Laufbahn im kreisamtlichen Dienste beginnend, kam er dann zur (damaligen) galizischen Hofkanzlei, 1799 als Concipist zum galizischen Gubernium, dann als Gubernialsecretär dem damaligen Hofrathe Reichmann bei der Bereisung Galiziens, der Bukowina und der Moldau beigegeben, erhielt er nach Beendigung derselben als Hofsecretär bei der Hofkammer das Referat in galizischen Domänensachen. 1805 begab er sich im Allerhöchsten Auftrage nach Galizien zur Herbeischaffung der Armeebedürfnisse; 1806 leitete er in Mähren und Galizien den Verkauf der Staatsgüter. Im Jahre 1897 wurde er Hofrath und Referent von Galizien und functionirte bis 1812 als Beisitzer der Hofcommission in politischen Gesetzsachen, als Referent in politischen Fondssachen bei der Centralfinanz-Hofcommission, dann bei der bestandenen Hofcommission in geistlichen Vermögensausmittlungs-Angelegenheiten, bei der Steuerregulirungs-Hofcommission, und wurde schon 1813 mit dem Ritterkreuze des St. Stephan-Ordens ausgezeichnet. Im nämlichen Jahre begleitete er den damaligen Armeeminister Anton Freiherrn von Baldacci [Bd. I, S. 131] in den Feldzug nach Frankreich, erhielt das goldene Civil-Ehrenkreuz und wurde zum wirkl. Staats- und Conferenzrathe ernannt. 1815 als Gubernial-Präsident und ad latus des Civil- und Militärgouverneurs des Herzogs von Württemberg, nach Lemberg entsendet, wurde er bald darauf zum selbstständigen Landesgouverneur von Galizien ernannt. Auf diesem Posten entwickelte H., wie schon früher, eine aufopfernde Thätigkeit; kurz vor seinem Tode, der ihn im kräftigen Mannesalter von 45 Jahren dem Staate und seiner Familie viel zu früh entriß, verlor er in Folge übermäßiger Anstrengung das Augenlicht. In dem seiner Leitung anvertrauten Lande hat sich aber die Erinnerung an seine Humanität und seine segensvolle Verwaltung bis heute lebendig erhalten. H. wurde noch durch das Großkreuz des Leopold-Ordens ausgezeichnet und im Jahre 1814 in den Freiherrnstand erhoben.

Freiherrnstands-Diplom: Wien 26. Jänner 1816. – Wappen. Dasselbe ist ganz (mit Inbegriff der Schildhalter) identisch mit dem freiherrlichen Wappen des Anton Freiherrn von Hauer [siehe diesen S. 58].