BLKÖ:Hölzl, Joseph
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich | |||
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Band: 9 (1863), ab Seite: 121. (Quelle) | |||
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Franz Seraph. Thomas [S. 117], war als juridischer Schriftsteller thätig und sind von ihm erschienen die „Abhandlung über den Büchernachdruck und die Sicherung schriftstellerischer Rechte“ (Wien 1840, L. Grund, 8°.) und „Beiträge zur Strafgesetzgebung“ (Wien 1835, L. Grund); – in der Wagner-, nachmals Kudler’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ folgende größere Aufsätze: „Ueber die Bestimmung des a. h. Privilegienpatentes vom 8. December 1820, daß nach der Erlöschung eines Privilegiums die beliebige Benützung der Entdeckung, Erfindung oder Verbesserung, auf welche das Privilegium ertheilt war, allgemein freigegeben werde“ (1830, I, 201–220); – „Ueber Wucher und über die gegen den Wucher erlassenen Gesetze“ (1832, I, 225–259); – „Abhandlung über die schwere Polizeiübertretung der Entehrung unter der nicht erfüllten Zusage der Ehe“ (1833, II, 21–44); – „Abhandlung über schwere Polizeiübertretung des Ehebruches und über die Zeit der Verjährung derselben“ (1833, II, 255–280).
– Ein Joseph Hölzl, vielleicht der Bruder des