BLKÖ:Gspan, Peter Erasmus Ritter von

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Hamböck, Alphons
Band: 14 (1865), ab Seite: 464. (Quelle)
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Gspan, Peter Erasmus Ritter von (Rechtsgelehrter, geb. zu Zirl in Tirol 5. November 1790, gest. zu Gratz 9. Juni 1864). Seine Eltern waren arme Bauersleute; seine Mutter aus dem Hause des tapferen Eisenstecken [Bd. IV, S. 17]. Schon im Jahre 1809 hatte G., damals 19 Jahre alt, an der Seite des Priesters Anton Plattner in der Zirler Compagnie an der Vertheidigung Tirols Theil genommen. Nach manchen glücklich überstandenen Kämpfen mit widrigen Lebensverhältnissen hatte er die juridischen Studien beendet und war im Jahre 1817 bei dem k. k. steirischen Landrechte in den österreichischen Justizdienst getreten. Im Jahre 1819 wurde er Auscultant, 1830 Rathsprotokollist, 1838 Landrath, that aber in der Zwischenzeit als Aushilfsreferent Dienste. Im Jahre 1845 zum Appellationsrathe in Innsbruck befördert, blieb er bis 1859 in dieser Stellung und trat im genannten Jahre nach 42jähriger Dienstleistung in den Ruhestand. Neben seinem amtlichen Berufe war G. auch sonst im Gemeinwesen und dann als tüchtiger Fachschriftsteller thätig. Im Jahre 1848 war er ein eifriges Mitglied des Tiroler Landesvertheidigungs-Comité’s; in seiner Heimat zum Abgeordneten des Frankfurter Reichsparlaments gewählt, konnte sich ein Mann wie G., der in das Parlamentsalbum die Worte schrieb: „Der Volksfreiheit und dem Wohle des ganzen deutschen Vaterlandes widmet seine Kräfte Gspan, Abgeordneter des vierten Tiroler Wahlbezirkes“, es in einer Versammlung eben nicht behaglich finden, in der vor Parteiungen und Privatinteressen die Volksfreiheit gar nicht zur Sprache kam. G. kehrte demnach nach Tirol zurück und war dort für die Volksinteressen thätig, indem er im Tiroler landwirthschaftlichen Vereine schuf und waltete. Seit 1851 Präsident des Vereins, gründete er neun Bezirksvereine und begann die Herausgabe eines landwirthschaftlichen Kalenders und war überhaupt nach dieser Richtung hin so ersprießlich thätig, daß ihn der niederösterreichische landwirthschaftliche Verein im Jahre 1858 zum correspondirenden Mitgliede erwählte. [465] Seine Thätigkeit als Fachschriftsteller beschränkt sich auf einige selbstständige Werke und mehrere in Fachzeitschriften enthaltene größere Abhandlungen. Selbstständig gab Gspan heraus: „Abhandlung über die gesetzmässige Befriedigung concurrirender Gläubiger, ausser und bei den Concursverhandlungen“, 3 Bände in 4 Abtheilungen (Gratz 1837–1839, Damian und Sorge, 8°.); – „Abhandlung über die Fideicommisse. Nach dem österreichischen Gesetze gearbeitet“. 2 Bde. (Wien 1842, Gerold, 8°.); – und „Zusammenstellung der Vorschriften der neuesten Gesetze, unter alphabetisch geordneten Schlagwörtern“, 2 Abthlgn. (Innsbruck 1851, Wagner, 8°.). In der Wagner’schenZeitschrift für Rechtsgelehrsamkeit“ waren aber folgende größere Aufsätze G.’s abgedruckt: „Ueber das Vorstellungsrecht bei der gesetzlichen Erbfolge, nach dem allgemeinen österreichischen bürgerlichen Gesetzbuche“ (1835, I, S. 349), wurde auch im Giornale di giurisprudenza austriaca (III, p. 132) in italienischer Uebersetzung mitgetheilt; – „Ueber die Anrechnung in den Pflichttheil“ (1835, II, S. 1, und 1836, I, S. 285); – „Darstellung des rechtlichen Einflusses einer Servitut auf ein mit Pfandrechten belastetes dienendes oder herrschendes Gut“ (1836, II, S. 125); – „Darstellung des rechtlichen Wirkungskreises der in Rücksicht auf Verlassenschaften bestellten Curatoren, mit Angabe der dießfalls in der Praxis bestehenden Mißgriffe“ (1843, I, S. 14 u. 65); – „Die Aufforderungsfrage nach österreichischen Gesetzen“ (1842 , I, S. 245), auch im Giornale di giur. austr. (IV, p. 415) in’s Italienische übersetzt, und „Civilrechtsfall in Betreff der Vermögens-Curatel der unter der väterlichen Gewalt stehenden minderjährigen Kinder“ (1846, II, S. 53). Für sein vielfaches verdienstliches Wirken wurde G. im Jahre 1859 mit dem Orden der eisernen Krone 3. Classe ausgezeichnet und den Statuten dieses Ordens gemäß im Jahre 1860 in den erblichen Ritterstand erhoben.

Gratzer Zeitung 1864, Nr. 143: „Nekrolog“. – Tagespost (Gratzer polit. Blatt) 1864, Nr. 142. – Tiroler Stimmen (Innsbrucker Parteiblatt, 4°.) 1864, Beilage zu Nr. 146.