BLKÖ:Forgách de Ghymes und Gács, Anton Graf

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Firnstein, Anton
Band: 11 (1864), ab Seite: 407. (Quelle)
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Forgách de Ghymes und Gács, Anton Graf (kön. ungarischer Hofkanzler, geb. 6. März 1819). Ein Sproß des älteren Zweiges der jüngeren Linie dieses Geschlechtes: der Forgách zu Gács, über dessen Genealogie bereits Näheres im Hauptwerke [Bd. IV, S. 289 und 290] gesagt worden. Der Graf, für den Staatsdienst gebildet, trat nach Beendigung seiner Studien bei der Statthalterei in Ofen ein und kam von dort zur Provinzialregierung nach Fiume. Zur Zeit der ungarischen Revolution im Jahre 1848 blieb Graf F. seinem Kaiser treu, stellte der Regierung sich zur Verfügung und begleitete als Armeecommissär die russischen Hilfstruppen. Nach Bewältigung des Aufstandes wurde er bei der Reorganisation Ungarns Districtscommissär in Preßburg, 1851 Districtsobergespan für das gesammte Statthaltereigebiet von Kaschau, welches die nordungarischen Gebiete von Abauj, Torna, Gömör, Zemplin, Zips, Sarosch, Beregh, Ugotscha, Unghvár und Marmaros umfaßte. Im Jahre 1853 kam der Graf als Vicepräsident der Statthalterei nach Prag, wurde im Jahre 1859 Sectionschef im Staatsministerium, aber schon in kurzer Zeit Statthalter von Mähren und Schlesien. Nur drei Monate bekleidete er letztere Würde, denn nach dem Eintritte des Freiherrn Mecsery in das Cabinet wurde der Graf F. an dessen Stelle am 27. November 1860 zum Statthalter von Böhmen ernannt. Auf diesem Posten war der Graf, als geborner Ungar, der unbefangenste Vermittler zwischen der deutschen und čechischen Nationalität, und gewann durch seine staatskluge unparteiische Haltung das vollständige Vertrauen beider. Auch wurde sein Ausscheiden von diesem Posten schmerzlich empfunden und vom Landesausschuß in Uebereinstimmung mit der ganzen Bevölkerung alles versucht, um seine am 18. Juli 1861 erfolgte Ernennung zum ungarischen Hofkanzler zu verhindern oder rückgängig zu machen. Wie gern aber der Graf selbst auf einem ihm durch das gewonnene Vertrauen der Bevölkerung lieb gewordenen Posten noch länger geblieben wäre, so mußte er doch in so entscheidendem Augenblicke, als es jener war, da seine neue Ernennung erfolgte, dem Rufe seines Kaisers folgen, der gerade ihn zu einem so schwierigen Amte in schwerer Zeit auserwählt hatte. Der Graf nahm also mit dem Vorbehalte des Rücktrittes in sein früheres Amt die Hofkanzlerwürde an, welche er noch zur Stunde bekleidet und in welcher ihn neben den auf verschiedenen höheren Posten seiner bisherigen Laufbahn gewonnenen Kenntnisse nicht gering jene der verschiedenen Sprachen seines Heimatlandes unterstützt, die der Graf geläufig spricht. Nach Auflösung des ungarischen Landtages, welcher nach 12jähriger Rast im Jahre 1861 einberufen worden war, erließ der neue Hofkanzler zwei Rundschreiben an die Obergespäne. In dem ersteren erklärt er die Auflösung des Landtages aus dem Benehmen desselben, gibt aber die Zusage, daß der Kaiser die Verfassung aufrecht erhalten wolle. Im zweiten hofft er durch eine später erfolgende Einberufung des Landtages die Beruhigung der Gemüther und eine Versöhnung der Parteien. Den Grund alles Uebels will er in der [408] Verwerfung der von der Regierung an die Obergespäne erlassenen Instruction finden. Der Besitz, die Intelligenz seien von den Comitatswahlen, welche durch die Massen terrorisirt wurden, großentheils ausgeschlossen und mit solchen Comitatsparlamenten sei jede Regierung geradezu unmöglich. Es müsse demnach, um zu einem erwünschten Ziele zu gelangen, auf diese Instruction zurückgegangen werden. Seit Erlaß dieser Schreiben hat sich die Sachlage in Ungarn nicht geändert und die Stellung des Hofkanzlers, wird gegenüber den Thatsachen, die sich vor seinen Augen vollziehen – namentlich gegenüber dem Erscheinen der Siebenbürger im Reichsrathe – eine täglich schwierigere.[BN 1]

Die Glocke, herausg. von Payne (Leipzig, Fol.) 1861, Nr. 140, S. 285 [mit Porträt im Holzschnitt nach einer Photographie]. – Bohemia (Prager Blatt, 4°.) 1860, Nr. 272 u. 273: „Die Forgách“. – Illustrirter (österr.) Reichsbote (Kalender aus Neutitschein, 4 °.) III. Jahrg. (1864), Nr. 46.

Berichtigungen und Nachträge

  1. E Forgach de Ghymes und Gács, Anton Graf [s. d. Bd. XI, S. 407]. Um die Mitte des Jahres 1864 legte der Graf seine Würde als Oberster ungarischer Hofkanzler in die Hände Sr. Majestät zurück. Noch zu Ende des Jahres 1863, als die Siebenbürger bereits im Reichsrathe saßen, wollte der Graf mit der ungarischen Frage einen Schritt vorwärts thun und regte den Gedanken der Einberufung des ungarischen Landtages an. Da trat aber die schleswig-holsteinische Verwickelung ein und nun meinte man: in dem Augenblicke, wo ein europäischer Krieg drohe, sei es am besten, die ungarische Frage ruhen zu lassen. Bald darauf wurde Graf Forgach von einer schweren und langwierigen Krankheit betroffen, die ihn über zwei Monate an’s Lager fesselte. Während dieser Zeit hatte die Regierung den Entschluß gefaßt, in Ungarn „activ“ vorzugehen und durch tiefgehende Octroyirungen die Justiz und Verwaltung in Ungarn zu reorganisiren und insbesondere in die alte Municipalverfassung Ungarns einen tieferen Schnitt zu thun. Gegen jede solche Octroyirung sträubte sich der Graf, und als sein Sträuben nichts half, gab er seine Stelle auf. Auf einem bald darauf unternommenen Besuche seines gräflichen Castells zu Gács, wo er, um seiner angegriffenen Gesundheit zu pflegen, längere Zeit zu verweilen die Absicht hatte, erwiederte er bei dem ihm bereiteten feierlichen Empfange auf die Begrüßungsrede des dortigen Propstes, „er habe sich zurückgezogen, um mit sich selbst in Übereinstimmung zu bleiben. Wenn nichts anderes“, schloß er, „habe ich die Ehre nach Hause gebracht, und kann beruhigt die Hand auf’s Herz legen, im Bewußtsein, daß ich meiner Vorfahren nicht würdig wäre, wenn ich meinem Könige nicht treu gedient hätte und bemüht gewesen wäre, ebenso auch zu handeln für mein Vaterland. Doch es gibt Momente, wo der Patriot, der Staatsmann mit sich abrechnen muß und wo es der zweckmäßigste Schritt, den er thun kann, ist, zurückzutreten. So und nicht anders mußte auch ich thun“. Diese Worte aus der Anrede des Grafen hat der „Pesti Hirnök“ in einer Correspondenz mitgetheilt. Bald nach dem Rücktritte des Grafen erschien eine Broschüre: „Drei Jahre Verfassungsstreit“ (Leipzig 1865, Brockhaus, gr. 8°.), welche manche bemerkenswerthen Aufschlüsse über die Periode der Hofkanzlerschaft des Grafen Forgach gibt. Als Verfasser dieser Flugschrift gab sich in einer Erklärung in der „Presse“ 1865, Nr. 88, Moriz Gans an, der auch unter dem Namen Ludasi in den ungarischen Blättern publicistisch thätig ist.
    Bohemia (Prager Blatt, 4°.) 1864, Nr. 301, S. 1848 [enthält eben jene Auszüge aus der [452] Broschüre: „Drei Jahre Verfassungsstreit“, welche die Periode des Hofkanzlerthums des Grafen Forgach behandeln]. [Band 14, S. 451 f.]