Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Bergen, Alexander
Band: 11 (1864), ab Seite: 372. (Quelle)
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Brinz, Alois (Rechtsgelehrter und Mitglied des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes, geb. zu Weiler, einem bis 1809 zu Vorarlberg, seitdem zu Bayern gehörigen Marktflecken, 25. Februar 1820). Sein Vater war Stadtgerichtsprotokollist in Kempten, der Sohn beendete daselbst das Gymnasium und hörte Philologie und Rechtwissenschaft zu München und Berlin. Von 1844–1850 nahm B. die juristische Praxis zu München und setzte privat seine wissenschaftlichen Studien fort und namentlich war es das römische Recht, dem er sich mit allem Eifer zuwendete. Eine im Jahre 1849 gedruckte Abhandlung über Compensation hatte seine doppelte Berufung zu Folge, nämlich zu einer ordentlichen Professur nach Basel und zu einer außerordentlichen nach Erlangen, welch’ letzterer er auch im Jahre 1851 folgte. Im Jahre 1853 wurde er auf Wunsch der Universität Erlangen zum ordentlichen Professor befördert. Als im Jahre 1855 Professor Arndts München verließ und sich nach Wien begab, sollte B. an seine Stelle berufen werden, jedoch machten Facultät und Senat der Erlangener Hochschule dagegen Vorstellungen und die Berufung unterblieb. Als aber im Winter des Jahres 1857 von Seite des österreichischen Unterrichtsministeriums seine Berufung als Professor des römischen Rechtes an die Hochschule in Prag erfolgte, nahm er, seinem Verlangen nach einem größeren Wirkungskreise mit Recht nachgebend, diesen Ruf an und wirkte seit dieser Zeit auf diesem Posten, bis er im Jahre 1861 von der Wahlgemeinde Karlsbad-Joachimsthal in den böhmischen Landtag und von diesem in das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrathes gewählt wurde.[BN 1] Als Fachschriftsteller hat B. bisher herausgegeben: „Arbor actionum edita a Al. Brinz“ (Erlangen 1854, Encke, 8°.); – „Die Lehre von der Compensation. Eine civilistische Abhandlung“ (Leipzig 1849, G. Wigand, gr. 8°.); – „Kritische Blätter civilistischen Inhalts. In zwanglosen Heften“, Nr. 1 und 2 (Erlangen 1852, Encke, Lex. 8°.); – „Lehrbuch der Pandecten“. 1. Abtheilung und 2. Abtheilung 1. Hälfte (Erlangen 1857, Deichert, gr. 8°.). Seine Thätigkeit im Abgeordnetenhause wie gleichfalls in der deutschen Frage, in welcher er den Bestrebungen jener Partei, welche Oesterreich [373] aus dem Bunde drängen will, energisch entgegentritt, ist eine hervorragende. Als Redner zählt er zu den ersten des Reichsrathes. Was seine politische Stellung anbelangt, so that er selbst den Ausspruch: „der Abgeordnete habe nichts höher anzuerkennen, als seine Ueberzeugung und durchaus nicht der öffentlichen Meinung zu folgen, die ja viel zu unsicher und schwankend sei, um als Regulator zu dienen“. Seine geistvoll mit Worten gezeichnete Silhouette als Abgeordneter brachte die in Wien erscheinende rechtswissenschaftliche Zeitschrift „Tribune“, welche in dem in den Quellen angegebenen Schriftchen „Der Reichsrath“ im 2. Hefte abgedruckt ist. B. ist von Sr. Majestät dem Kaiser mit dem Orden der eisernen Krone 3. Classe ausgezeichnet worden; die Gemeinden Karlsbad, Joachimsthal und die Stadt Saaz aber haben ihm das Ehrenbürgerrecht verliehen.

Erinnerungen (Prager belletristische Monatschrift, 4°.) 1863, 85. Bd. S. 339 [mit einem gar nicht ähnlichen Holzschnitt-Porträt von Max Müller auf S. 340). – Der Reichsrath. Biographische Skizzen der Mitglieder des Herren- und Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes (Wien 1862, Förster und Bartelmus,. 8°.) S. 13. – Wiener Zeitung 1862, Abendbl. Nr. 244 [sein an die Zeitschrift „Der Botschafter“ gerichteter Brief, datirt Wien 31. October 1862]. – Stenographische Protokolle des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrathes für die erste Session 1861–1862 (Wien, Staatsdruckerei, 4°.) S. 1173 [Interpellation in Betreff der Jesuitengymnasien; S. 1541 Antwort darauf]; S. 160, 189 u. 209 [spricht über die Immunität der Mitglieder des Reichsrathes und der Landtage]; S. 330, 356, 357 [über Mühlfeld’s Antrag wegen Verfassung eines Vereinsgesetzes, eines Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit und des Briefgeheimnisses]; S. 483, 585, 620, 637, 639, 653, 654, 660, 666, 673, 676, 677, 681–685, 690, 697–700, 704, 708, 710, 714, 727, 4021, 4025–4040 [spricht als Berichterstatter in der Debatte über die Lehenallodialisirung], – S. 798, 850, 882, 925, 4113 [über das Ausgleichsverfahren]; S. 1256, 1297, 1313, 1501 1551, 1556, 1865 [über das Gemeindegesetz]; – S. 1846, 1848 [über den Schutz des Hausrechtes]; S. 1966, 1968, 1971, 1976, 2020, 2021, 2023 [über die Preßordnung]: S. 2865, 2923, 2924, 2929, 2935, 2936, 3000, 3004 bis 3007, 3169, 3170, 3210, 3218–3225 [Berichterstatter im Staatsvoranschlage über das Unterrichtswesen]; – S. 4478, 4479, 4485 [spricht über die Controle der Staatsschuld]. – Porträte. 1) Lithogr. von A. Dauthage, Brustbild (Wien, kl. Fol.); – 2) Photographie in Visitkartenformat in der Suite der Reichsrathsabgeordneten, von Ost, auch von Schlossareck.

Berichtigungen und Nachträge

  1. E Brinz, Alois [Bd. XI, S. 372], nahm eine im April 1866 ergangene Berufung an die Hochschule Tübingen an und verließ Oesterreich, wo er seit 1855 als Professor der Prager Hochschule und Reichsraths-Abgeordneter so verdienstlich gewirkt.
    Neue freie Presse 1866, Nr. 530, 577, 580, 585, 751, 756 [in den Briefen aus Prag oder in der „Kleinen Chronik“]. – Presse 1864, Nr. 64, Abendblatt: „Ein Toast“. – 1866, Nr. 169: „Prof. Brinz’ Abschied“. – Ueber Land und Meer (Stuttgart, Hallberger. Fol.) VI. Bd. (1861), Nr. 43, S. 675 [auf S. 669 sein Bildniß]. [Band 23, S. 366]