Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 33

Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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aber ohne Ziegelrücken müßte über die ganze Länge der First ein Sattel von ein Paar Brettern gelegt werden, auf deren Zusammenfügung sodann oben der Ableitungsstreifen angenagelt wird. Die Bretter auf dem Strohdache zu bevestigen ist keine leichte Sache, und man kann sich nicht auf hölzerne Pflöcke verlassen, weil sie vom Winde losgerissen werden. Es werden also dünne eiserne, an den Enden mit Löchern versehene, Schienen dazu angewandt, durch das Stroh-Dach durchgesteckt, mit dem einen Ende an den untern Rand des Sattels, zu beiden Seiten, eins ums andere, in einem Zwischenraume von etwa 4 Fuß, mit dem andern aber inwendig angenagelt. Bey dem herabgehenden Brette kann man sich solcher Schienen mit einem Ansatze (Taf. II. Fig. 3.) bedienen, deren kurze Seite (a b) an den Rand des Brettes angenagelt, die längere, durch das Stroh durchgesteckte, aber inwendig bevestigt wird. Um zu wissen wo ein Sparren liegt, sticht man erst mit einem spitzen Instrumente von unten durch, um sich darnach mit Anlegung des Brettes zu richten, oder die Schienen daran zu bevestigen: wo aber die Sparren nicht passen, oder am Walm aus einandergehend sind, werden Latten quer über genagelt, und darauf die Schienen bevestigt. Von einer solchen Metallbekleidung, die von einem Ende der First zum andern reicht, darf dann nur irgendwo über die Seite des Stroh-Daches (Fig. 1.) mittelst eines untergelegten Brettes ein Ableiter herunter geführt werden, ohne daß es nöthig wäre, an beiden Giebelwänden eine Ableitung anzulegen,