Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 32

Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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der Anfall des Blitzes oben durch eine Auffangungs-Stange vom Dache abgehalten werden. Zu diesem Zwecke wird an beiden Enden des Daches, wenn es keinen Giebelpfosten hat, sondern abgestutzt und allenthalben mit Stroh bedeckt ist, eine Unterlage von Brettern angebracht und darauf eine etwa 3 bis 4 Fuß lange Stange bevestigt, die aber nicht zugespitzt seyn muß, damit sie nicht vom Blitz anschmelze und glüendes Metall davon aufs Dach herabfalle. Von dem hölzernen Rande an, welcher die Stange nach allen Seiten ein Paar Fuß weit umgiebt, wird ein breites Brett über das Stroh bevestigt, dessen Ende noch über den Rand des vorragenden Strohes wenigstens einen Fuß weit hervorstehen muß, und von welchem ein anderes schräges Brett zur Wand herab geht. (Taf. I. Fig. 1. 2.) Auf diesen Brettern wird sodann ein bleierner oder kupferner, etwa 3 Zoll breiter Ableitungs-Streifen, welcher oben mit der Stange wohl verbunden worden, bevestigt, und weiter an der Wand herunter bis zur Erde geführt, wo er mit einem etwa einen Fuß weit abwärts gebogenen Ende in einer kleinen Vertiefung aufhöret – Wird nun von der andern gegenüberstehenden Stange auf jenem Ende eine gleiche Ableitung zur Erde angebracht, so ist bey Scheunen, wo am Dachrücken sich keine Hervorragung befindet und daher kein Anfall des Blitzes zu besorgen ist, auch nicht einmal nöthig, den ganzen Dachrücken zu bedecken. Will man aber auch die First mit Metall versehen, so kann dieses, wo ein Paar Reihen Ziegel am Dachrücken liegen, auf gewöhnliche Weise geschehen: bey einem bloßen Strohdache