Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden:Seite 23

Johann Albert Heinrich Reimarus
Ausführliche Vorschriften zur Blitz-Ableitung an allerley Gebäuden
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     Ueberhaupt ist eine solche Stelle zur Endigung des Ableiters zu wählen, wo sich nicht leicht Menschen aufhalten, als welche dadurch erschüttert oder erschreckt würden, imgleichen müßten auch gar zu leicht feuerfangende Sachen, Heu, Stroh, nicht zu nahe daran liegen, weil doch die sich ausbreitende Flamme daselbst noch gefährlich seyn könnte.

     Der untere Theil des Ableiters wird auch, damit nichts davon aberissen werde, so weit etwa Menschen reichen können, mit einem nicht zu engen hölzernen Kasten, oder mit einem Gitter von Stäben bekleidet, und dieses muß nicht ganz nahe am Boden anschliessen, weil der Blitz daselbst beym Absprunge vom Metalle nothwendig eine Platzung oder Luft-Ausdehnung verursachet, und also freien Platz haben muß, um nichts zu zersprengen.

     Wenn eine Regenröhre zur Ableitung dienen soll, so muß unten, da wo sie mit einem Knie vom Gebäude abgeht und daran bevestigt ist, ein Metall-Streifen damit verbunden werden, welcher hinter dem hölzernen Kasten bis zur bloßen Erde herunter geht.

     Eben so müßten auch andere nicht völlig zur Erde herabreichende Strecken Metall bis zur Erde, oder bis in ein offenes Wasser vollführt werden – Wo der Ableiter in Wasser hinein reichet, muß, wenn er auch sonst aus anderm Metalle bestünde, daselbst ein Bleystreifen angefügt werden, weil das Bley von der Feuchtigkeit weniger angegriffen wird. – Wenn eine Regenröhre auch dicht über der Erde in einem hölzernen oder steinernen Schuh aufhörte, so muß doch noch ein Streifen