Aus den Zeiten der schweren Noth/Die Kyritzer Opfer

Textdaten
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Titel: Aus den Zeiten der schweren Noth
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aus: Die Gartenlaube, Heft 14, S. 230–233
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1873
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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Aus den Zeiten der schweren Noth.
Die Kyritzer Opfer.


Wir saßen, es war nach Beendigung des letzten Feldzugs, Abends um eine Bowle versammelt. Die meisten von uns waren als Landwehrleute erst vor kurzer Zeit aus Frankreich zurückgekehrt, und so drehte sich das Gespräch um die Erlebnisse des Krieges. Ein älterer Forstmann theilte uns seine Abenteuer bei Gelegenheit eines Ueberfalls durch Franctireurs mit, und wie er, dem combinirten Jägerbataillon zugetheilt, bei der Besetzung von Rheims wiederholt zur Vollstreckung von Executionen befehligt gewesen.

„Es ist ein eigenthümliches Gefühl,“ sagte er, „die Büchse auf den wehrlosen Feind zu richten, obschon diese Kerle den Tod wohl verdient haben mochten. Der letzte der Erschossenen, ein Fleischer, der einen harmlos bei ihm eintretenden deutschen Soldaten in Folge kurzen Wortwechsels mit dem Schlächtermesser erstochen, starb mit einem Mannesmuthe, der einer besseren Sache würdig gewesen wäre. Als wir schon im Anschlage lagen, riß er sich die Binde von den Augen und sprudelte uns eine Menge der verächtlichsten Schimpfworte in französischer Sprache entgegen, die erst in dem Krachen unserer Büchsen verstummten.“

Unter uns saß ein alter Veteran, der die Kämpfe unter dem ersten Napoleon mitgekämpft, und jetzt stillschweigend unseren Erzählungen gelauscht hatte.

„Ja,“ unterbrach er den letzten Sprecher, „wohl ist es eine schlimme Sache um derartige Executionen, und um so schlimmer, wenn unschuldiges Blut fließen muß, wenn ein Beispiel statuirt werden soll, wie es unter dem ersten Napoleon so vielfach geschehen ist. Von einem solchen will ich sogleich erzählen.“

Wir füllten ihm sein Glas, und als er getrunken, begann er:

„In jener traurigen Periode nach den Tagen von Jena und Auerstedt, als die französischen Heere auch den Norden Preußens überflutheten – während der tapfere Schill in Colberg dem zehnfach überlegenen Feinde bewies, was ein entschlossenes, von energischen Officieren geführtes Häuflein vermag – erschien an einem Vormittage zu Ende März in dem Hause des Kaufmanns Kersten in der kleinen märkischen Stadt Kyritz ein französischer Commissionär, welchem der junge Kaufmann durch eine Strohlieferung, die er früher für ein in Berlin errichtetes Verpflegungscomptoir der Armee geleistet, bekannt geworden war. Der erstere stellte an Diesen das Ersuchen, in seinem Hause eine Summe Geldes deponiren zu dürfen, welche zum Ankauf von allerhand Armeebedürfnissen dienen sollte. Kersten ging nur ungern auf dieses Verlangen ein und machte den Ueberbringer des Geldes auf die Unsicherheit und Gefahr aufmerksam, die bei derzeitigen Verhältnissen ihm und seinem Gelde drohe. Denn war auch das Städtchen bisher von den Drangsalen des Kampfes selbst verschont geblieben, so waren doch Parteigänger aller Art um so häufigere Gäste, und wie leicht konnte eine Abtheilung der die Gegend durchstreifenden Schill’schen Soldaten Wind davon bekommen. Der Commissionär schien wenig um sein Geld bekümmert, denn es war ja nicht sein Eigenthum, sondern das des französischen Comptoirs in Berlin, und da er die Stadt durch französische Gensdarmen hinlänglich geschützt glaubte, entfernte er sich, nachdem er die Beutel in Fässern und Kisten, so gut es gehen wollte, verborgen hatte. Frau Kersten machte nach Entfernung desselben ihrem Manne Vorwürfe über seine Gutwilligkeit; sie hatte ein Gefühl, als schwebe irgend ein unbekanntes Unglück über ihrem Hause, so lange das fremde Geld unter ihrem Dache sich befinde. Sie beruhigte sich erst, als ihr Gatte ihr das Versprechen gegeben, sobald als möglich für die Entfernung der Geldbeutel besorgt zu sein.

In den Mittagsstunden des darauffolgenden Tages brachten Bürger der Stadt, welche von Wusterhausen kamen, die Nachricht, daß ein Streifcorps von dorther in Anmarsch sei, und ehe noch die wenigen französischen Gensdarmen zu irgend einem Entschlusse kamen, sahen sie sich schon von den hereinbrechenden Parteigängern überrumpelt und entwaffnet. Eigenthümlich genug war der Anblick dieser Soldaten, die sich für Schill’sche ausgaben. Nur ihr Führer trug die Schill’sche Husarenuniform mit den Abzeichen eines Wachtmeisters; der Trupp selbst zeigte Montur und Waffen der verschiedensten Art in buntem Durcheinander. Nachdem die Leute verpflegt und eine Partie vorhandener Montirungsstücke requirirt war, zogen sie vor das Kersten’sche Haus. Das Vorhandensein französischer Gelder war ihnen schnell verrathen worden. Als die freiwillige Auslieferung derselben verweigert worden, ging es an die Durchsuchung aller Räume des Hauses, und alsbald wurden die Beutel gefunden und jubelnd aus demselben fortgeschleppt, während der Besitzer selbst abwesend war.

Nachdem die Schaar abgezogen, beeilte sich der Magistrat des Ortes, um jeden Verdacht eines schuldigen Einverständnisses mit derselben im Voraus zu beseitigen, einen Bericht an die französische Commandantur in Berlin abgehen zu lassen, während dem damaligen Gouverneur der Provinz, Clarke, schon durch einen der entkommenen Gendarmen über Wegnahme jener Gelder durch preußische Parteigänger Bericht erstattet worden war. Der an sich unbedeutende Vorfall sollte in Folge eines geheimen Befehls des Kaisers (die preußischen Provinzen durch

[231] 

Auch nicht im Schooße des Propheten.
Originalzeichnung von Professor W. Camphausen in Düsseldorf.

[232] äußerste Strenge in Furcht zu erhalten) genau untersucht, die Schuldigen ermittelt und bestraft werden.

Als nächste Folge des geschilderten Vorgangs zeigte sich das Eintreffen einer Executivmannschaft; am gleichen Tage fuhren die Mitglieder eines zu bildenden Kriegsgerichts in Kyritz ein und nahmen vom Rathhause Besitz. Die schuldig gehaltenen Bürger wurden verhaftet, zunächst der fünfundzwanzigjährige Kaufmann Kersten, ferner der Kämmerer Schulz, der Director Schrader und Bürgermeister Krüger. Die beiden Zuletztgenannten wurden während der Verhandlung wieder entlassen.

Während alle Thore der Stadt gesperrt wurden, fanden die der Verpflegung wegen auf dem Rathhause sich einfindenden Angehörigen der Verhafteten dieselben einzeln eingeschlossen und jeden von einem Posten mit scharf geladenem Gewehre bewacht. Sie waren davon überrascht, aber weit entfernt, eine Gefahr zu vermuthen, da ja Alle sich nicht des geringsten Unrechts bewußt waren. Man hatte ihnen bei erfolgter Verhaftung nur angedeutet, daß der von den preußischen Parteigängern verübte Raub Ursache derselben sei. Es gereichte Allen um so mehr zur Beruhigung, als sie vernahmen, daß die Stadt zur Entschädigung des französischen Lieferanten mehrere tausend Thaler zu zahlen habe; sie glaubten daher, daß man ihnen ebenfalls nur empfindliche Geldstrafen auferlegen werde. Aber es sollte dies bittere Täuschung sein! Am zweiten Tage ihrer Haft fanden die ersten Verhöre statt; es wurde eine Ordre des General Clarke verlesen, ausgestellt am 4. April 1807 und dahin lautend, ‚daß die schuldigen Magistratspersonen, sofern sie nämlich die Beraubung des französischen Commissionärs nicht pflichtmäßig erhindert, und der Kaufmann Kersten, wenn er den Raub begünstigt habe, mit dem Tode bestraft werden sollten‘.

Dieser General beobachtete also ein gleiches Verfahren, wie später sein Kaiser; wer gedenkt nicht der im gleichen Sinne gehaltenen Noten und Befehle, welche dieser vor Hinrichtung des Herzogs von Enghien und des Buchhändlers Palm erließ? Auch hier war das Urtheil gesprochen, bevor noch eine Untersuchung stattgefunden.

Doch auch nach diesem Verhöre fanden die Angehörigen der Verhafteten diese bei ihren Besuchen guten Muthes; in ihrem Unschuldsbewußtsein war die Zuversicht auf einen günstigen Ausgang nicht erschüttert. Dennoch durchliefen schon an diesem Tage böse Gerüchte die Stadt, und Soldaten des eingerückten deutschen Regiments hatten sich bedauernd über das den Angeklagten bevorstehende Schicksal gegen ihre Quartiergeber geäußert. Zwei angesehene Bürger der Stadt begaben sich zu dem Vorsitzenden der Commission, dem General Le Preux, um für ihre gefangenen Mitbürger um Gnade zu bitten. Dieser wies sie mit kalten Worten zurück, bemerkend, daß jeder sich um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern und für seine Handlungen einzustehen habe; über die Schuld oder Unschuld Jener habe das Kriegsgericht zu entscheiden. Während die Gefangenen, jetzt in einer Zelle vereinigt, mit anwesenden Freunden plauderten, war das Urtheil über sie gesprochen; sie ahnten nicht, als die letzten Strahlen der untergehenden Sonne durch die Fenster das kleinen Gemaches blitzten, daß die ersten der aufgehenden am kommenden Morgen schon auf ihr Grab fallen würden. Das blutige Drama eilte rasch seinem Ende entgegen! Das Urtheil, ‚auf Befehl und im Namen des Kaisers und Königs Napoleon‘ abgefaßt durch die laut der kaiserlichen Decrete errichtete Special-Militär-Commission, beschuldigte Kersten und Schulz ‚des Einverständnisses mit den eingedrungenen Räubern, und insbesondere Schulz daß er in seiner Stellung als Vicebürgermeister nicht diejenigen Maßregeln ergriffen habe, welche dieselbe ihm in solchen Fällen zur Pflicht gemacht.‘

Demgemäß wurden Beide zum Tode durch Erschießen verurtheilt. Die Gefangenen hatten von besuchenden Freunden erfahren, daß für den kommenden Morgen Wagen und Pferde, vermuthlich zu ihrer Abführung nach Perleberg, bestellt seien; sie waren daher auch nicht überrascht, als man ihnen kurz nach Mitternacht einige Erfrischungen in ihre Zelle sandte. Unter heiteren Gesprächen genossen sie davon. Die junge Ehefrau des Kersten war am späten Abend erst vom Rathhause nach ihrer Wohnung gegangen, und obwohl sie ihren Gatten heiteren Sinnes verlassen hatte, hielt doch eine innere Unruhe und Sorge Schlaf und Müdigkeit fern. Erst lange nach Mitternacht warf sie sich angekleidet auf ihr einsames Lager. Jeden Augenblick wurde sie emporgeschreckt von dem Geräusch eines leisen Trittes. Immer wieder eilte sie an das Fenster in der Hoffnung, daß es der Erwartete sei oder Botschaft von ihm. Aus unruhigem Schlummer weckte sie gegen Morgen ein dumpfer Schall – es war die Gewehrsalve, unter welcher ihr Gatte verblutete. Kehren wir zu diesem zurück.

Als die Thurmuhr die vierte Morgenstunde verkündete, erschien vor dem Rathhause eine Abtheilung Infanterie, welcher Dragoner folgten. In den Straßen der Stadt vertheilten sich Patrouillen, welche Jeden zurücktrieben, der sein Haus zu verlassen sich anschickte, den Stillstehenden und in Gruppen Vereinigten aber auseinander zu gehen befahlen. Die Gefangenen hörten in ihrem Zimmer den tactmäßigen Schritt der Soldaten, das Geräusch der Waffen. Gleichzeitig erschien ein Sergeant, um sie herauszuführen. Fesseln hatte man ihnen auf ihre Bitte nicht angelegt. Als ihnen draußen die kühle Morgenluft entgegenwehte, faßten sie neuen Muth und unwillkürlich belebte sie Hoffnung auf baldige Befreiung; zugleich fiel ihr Blick auf die vor der Thür aufgestellte Militär-Commission. Einer der französischen Officiere las das gefällte Urtheil in französischer Sprache vor. Beide verstanden dieselbe nicht, und bestiegen, noch immer in Ungewißheit über ihr Schicksal, den inzwischen vorgefahrenen, mit vier Pferden bespannten Wagen. Vier Mann Infanterie wurden beordert, sich zu ihnen auf den Wagen zu setzen, Dragoner folgten; zu beiden Seiten und vorn marschieren die übrigen Infanteristen.

Als der Wagen den Mark passirte, erschien die Mutter des Kämmerer Schulz, um ihrem Sohne einen Mantel für die nächtliche Fahrt zu bringen. Als sie sich an den Wagen drängte, um den Mantel hinaufzureichen, verhinderte dies einer der escortirenden Dragoner mit den Worten:

‚Das ist überflüssig; sie werden ohnedies bald nicht mehr frieren.‘

Die alte Frau trat erschrocken zur Seite, und während der Wagen weiter fuhr, eilte sie bestürzt zu dem in der Nähe wohnenden Director Schrader, der ihr mit thränenerstickter Stimme zurief:

‚Ach ja, es ist wahr; sie sollen erschossen werden! Eilen Sie nach und bitten Sie für sie!‘

Obwohl ihr von Schrecken und Schmerz die Füße wie gelähmt waren, eilte Frau Schulz dem Thore zu, die nach Perleberg führende Straße einschlagend. Das Herz der armen Mutter erbebte; die Lippen bewegten sich in wortlosen Gebeten; die Kniee drohten unter ihr zusammenzubrechen; doch vorwärts um Gotteswillen, vielleicht daß die Bitte der Mutter für den Sohn die Herzen Derer erweichte, die den Schuldlosen morden wollten. Nur vorwärts! Doch halt, was war das? Zur Rechten, in ihrem Rücken, da blitzten Bajonnete in den Strahlen der aufgehenden Sonne, und jetzt eine Rauchwolke und das Knallen von Schüssen! Es war zu spät! – Der Zug hatte sich mittlerweile zum Hamburger Thore hinausbewegt und einen Büchsenschuß von diesem entfernt rechts einen Nebenweg zwischen Scheunen hindurch eingeschlagen, wo er nach kurzer Zeit hielt. Dort stand ein Peloton Infanterie, Gewehr bei Fuß. Es waren – traurig genug – Soldaten eines deutschen (!) Regiments, welche hier die Schergen machten.

Wohl mochte ein tödtlicher Schrecken die armen Verurtheilten erfassen, als von dem commandirenden Officier das Urtheil in deutscher Sprache verlesen wurde; aber sie blieben äußerlich ruhig und sahen mit echtem Mannesmuthe ihrem Schicksal entgegen. Der Führer des Wagens, ein junger Mann aus der Stadt, warf sich dem Commandanten zu Füßen und bat um Gnade für die Unschuldigen. Es war vergebens. Kersten überreichte dem jungen Manne seinen Trauring für seine Gemahlin, dann trat er zu seinem bereitstehenden Gefährten dem Peloton gegenüber. Man verband ihnen die Augen und hieß sie niederknien. Als im Osten die aufgehende Sonne den Himmel röthete, erdröhnte die Salve. Kersten, von den Kugeln in den Kopf getroffen, blieb auf der Stelle todt (man fand später auf dem Richtplatze noch einzelne Theile der zerschmetterten Hirnschale), während sein Gefährte, mit den Armen schlagend, sich stöhnend über ihm wälzte. Auf ein Zeichen des Officiers sprang ein Soldat herzu und schoß ihn durch das Herz. Beide wurden an [233] Ort und Stelle, Rücken an Rücken, in die bereits gegrabene Grube gebettet. So weit ging französische Willkür und Vergewaltigung, daß den Hinterbliebenen sogar das Tragen von Trauerkeidung untersagt wurde; wie denn die französische Justiz ängstlich bemüht war, die That der der Welt zu verbergen. Erst später wurde den Opfern dieser traurigen Periode ein schönes Denkmal errichtet; neben demselben steht heute ein zweites Denkmal zur Erinnerung der im letzten Kriege Gefallenen. Die Sage geht, daß der Vorsitzende des Kriegsgerichts, Le Preux, kurze Zeit darauf erkrankte und, von den Furien des Gewissens gequält, im Wahnsinn verschied. ‚Alle Schuld rächt sich auf Erden!‘“ –