Textdaten
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Titel: Arbeiterbäder
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aus: Die Gartenlaube, Heft 2, S. 67
Herausgeber: Adolf Kröner
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1890
Verlag: Ernst Keil’s Nachfolger in Leipzig
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[67] Arbeiterbäder. In dem Artikel "Gründet billige Volksbäder!" (vergl. Jahrgang 1887, S. 282) haben wir das Volksbrausebad von Dr. O. Lassar in Berlin ausführlich besprochen und dasselbe als sehr zweckmäßig für Fabriken bezeichnet. Auf der „Deutschen Allgemeinen Ausstellung für Unfallverhütung“ in Berlin bildeten die Arbeiterbäder gleichfalls einen wichtigen Punkt innerhalb der gesteckten Aufgabe, da diese sehr geeignet sind, die Gesundheit der Arbeiter zu stärken und durch die Gewöhnung an größere Reinlichkeit auch der Ausbreitung ansteckender Krankheiten Einhalt zu gebieten. Der deutsche Brauerbund hat in richtiger Würdigung dieser Thatsachen einen Preis von tausend Mark ausgeschrieben, welcher derjenigen Einrichtung von Bädern für Arbeiter zuerkannt werden sollte, „welche sich durch Brauchbarkeit, Solidität, Einführbarkeit bei gleichzeitig einladender und einfachster Beschaffenheit auszeichnet“. Von den ausgestellten Einrichtungen hat keine den geforderten Bedingungen vollkommen entsprochen. Am nächsten kamen denselben die Badeeinrichtungen der Firma Börner u. Komp. (Dr. Lassarsches Arbeiterbrausebad) und der Deutschen Jute-Spinnerei und Weberei in Meißen (Arbeiterbrausebad), unter die der Preis getheilt wurde.

Das Preisgericht hat sich jedoch nicht auf die Preisertheilung beschränkt, sondern sich auch in dankenswerther Weise der Mühe unterzogen, Grundsätze für Errichtung von Arbeiterbädern aufzustellen, die in der von B. Knoblauch herausgegebenen Schrift „Arbeiterbadeeinrichtungen“ (in Kommission bei Carl Heymanns Verlag, Berlin) der Oeffentlichkeit übergeben worden sind.

Welcher Art diese Grundsätze sind, wollen wir nur an einigen Beispielen zeigen: Was die Brause anbelangt, so fordert das Gutachten zuvörderst, daß sie schräg gestellt werde. Das senkrecht aus der Höhe herabstürzende Wasser ist namentlich schwächeren oder zu Blutwallungen neigenden Personen unzuträglich. Eine im Winkel von ungefähr 45 Grad stehende und unter gelindem Druck ausströmende Brause würde das Richtige treffen. Dies ist ein Grundsatz, der in vielen uns bekannten sogenannten feineren Bädern nicht durchgeführt ist: ebenso wissen die meisten der Badenden gar nichts von dem Unterschied in der Wirkung einer senkrechten und schrägen Brause.

Große Aufmerksamkeit hat das Preisgericht der Reinlichkeit der Badeeinrichtung zugewandt und sich gegen die Verwendung von Holzwerk im Baderaum ausgesprochen. Der Lattenrost soll thunlichst vermieden werden. Von der Aufstellung eines Holzschemels im Baderaum ist abzusehen, da er besonders geeignet ist, Krankheitsstoffe aufzunehmen und zu übertragen. Derselbe läßt sich durch einen Zinkwulst auf massiver Unterlage ersetzen. Kämme und Bürsten sind nicht auszulegen, weil durch ihren allen gemeinsamen Gebrauch leicht Kopfkrankheiten übertragen werden können. Diese Regel sollte in allen öffentlichen Bädern befolgt werden, denn die ausgelegten Kämme und Bürsten wirken oft verführerisch selbst auf Personen, denen die Gefahr der Uebertragung von Haar- und Hautkrankheiten durch die Benutzung derselben nicht unbekannt ist, die aber vergessen haben, Kamm und Bürste in das Bad mitzubringen.

Möge das Gutachten des Preisgerichtes die wohlverdiente Beachtung finden und zum Fortschritt auf dem Gebiete der Volksbäder führen!

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