Antwort an einen Ungenannten
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XI.
Antwort an einen Ungenannten.
Ein Ungenannter, der sich A – in O unterschreibt, hat unter dem 4ten des Thaumonds 1793 eine sehr heftige Ehrenrettung des Herrn Oberpredigers in Heidenheim gegen eine vermeintliche Calumnie eines Correspondenten dieses Journals, welche im 5ten B. 3ten H. S. 344 stehen soll, eingesendet. Die Hitze des Verfassers,| welche aus derselben sich zeigt, und die Anonymität, welche der Einsender gegen die Herausgeber dieses Journals beobachtet, macht schon diesen Brief etwas bedenklich. Denn warum konnte er nicht kaltblütig die Wahrheit schreiben, und was konnte ihn abhalten, sich diesen bey Einsendung seiner Apologie eines nach seiner Meinung gekränkten Mannes mit seinem Namen zu entdecken, da er auf unverbrüchliches Stillschweigen rechnen konnte? Man würde auch die nöthige Antwort. ihm alsdann haben in einem Privatschreiben ertheilen, und das Publicum mit dieser Sache verschonen können. Da die Herausgeber inzwischen nicht wissen, wohin sie ihre Antwort senden sollen, so mag sie Herr A – hier lesen..
Die angebliche Calumnie des ersten Correspondenten soll darin bestehen, daß der Herr Pfarrer zu Heidenheim von demselben als Theilnehmer an der abergläubischen Cur der Meierischen Tochter im Journal sey aufgestellt worden. – Allein in jenem Aufsatz steht nichts, als daß die Arzney der Kranken aus dem Communicanten-Kelch sey eingegeben worden. Herr A – glaubte, durch diese Nachricht sey die Ehre des Herrn Pfarrers zu H. gröblich beleidigt| und gekränkt, da dieser ein erklärter Gegner solcher Thorheiten sey, dessen Eifer, wahre Aufklärung zu befördern, Irrthümer zu verbannen und Vorurtheil jeder Art zu vernichten, in allen seinen Vorträgen, besonders in den Catechisationen so unverkennbar sey: denn der Hr. Pfarrer zu H. habe den Communionkelch eigentlich in Verwahrung. – Allein wo ist denn gesagt worden, daß der Mißbrauch des Communionkelchs mit dessen Vorwissen und Genehmigung sey gemacht worden? – Solche Vasa sacra stehen an vielen andern Orten in der Verwahrung des Schulmeisters oder Küsters; besonders die Krankenkelche. Wenn aber auch in H. der Herr Pfarrer alle Communionkelche in exclusiver Aufsicht hat, wäre es nicht doch möglich, daß dessen ungeachtet die Kranke zu solchen hätte einen Zugang finden können, ohne daß es der Herr Pfarrer wußte oder erfuhr? Wäre dieß denn der erste Fall, daß die heiligsten und ehrwürdigsten Sachen wider Wissen und Willen ihrer Eigenthümer oder Aufseher zur Vollziehung des schändlichsten Aberglaubens wären gebraucht worden?.
Wie kann aber auch die angefochtene Stelle jenes Aufsatzes in der Gegend des Hanenkamps nur den mindesten Eindruck, der| für Hn. Pfarrer zu H. nachtheilig wäre, gemacht haben, da nach des Herrn A – Versicherung, dieser Geistliche allgemein anerkanntermassen zu den aufgeklärtesten Männern gehört, welchen niemand auch nur von ferne eine solche Schwachheit zutraut. Ich will nicht entscheiden, welchen Dank der Herr Pfarrer zu H. dem Herrn A – für seine Hitze und seinen Eifer wissen wird, durch welchen dieser ihn erst in eine Sache gezogen, die ihn nichts angeht, und nichts angehen sollte.
Vermuthlich ist es allen Lesern dieses Journals gleichgültig, auf welche Art die Patientin zu einem Communionkelch gekommen ist, ob es der zu Heidenheim, oder ein anderer war, ob Herr Eberlein selbst ihn dazu hergegeben oder nicht. Genug, daß diese Curmethode nach der eigenen Erzählung des Vaters der Behexten; die er, wie unparteyische Personen den Einsender versicherten, selbst davon gemacht hat, wirklich statt gefunden haben soll, folglich als eine besondere Modification des vielköpfichten Aberglaubens öffentlich angeführt zu werden verdiente, um solchem durch Publicität für die Zukunft zu steuern.