Textdaten
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Autor: New-York. Crim.-Ztg.
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Titel: Amtliche Indianerjagd
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 8, S. 112
Herausgeber: Ferdinand Stolle
Auflage:
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Erscheinungsdatum: 1857
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
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[112] Amtliche Indianerjagd. Ein Indianeragent in Florida fordert in einer offiziellen Bekanntmachung zum Einfangen, resp. zur Anwerbung von Indianern auf. Dieselben müssen in ein Fort abgeliefert und sollen nach dem Westen abgesandt werden. Die ausgebotenen Preise sind nicht unbeträchtlich: 250 bis 500 Dollars für jeden Krieger, 150 bis 200 Dollars für jede Squaw, 100 bis 200 Dollars für jeden Knaben über zehn Jahre. Das Maximum soll für jedes rüstige Individuum, für Kranke und Altersschwache je nach Abschätzung, jedoch nie weniger als das oben genannte Minimum, bezahlt werden. Für Kinder unter zehn Jahren wird kein Cent vergütet; ob man sie nach Einfangung ihrer Eltern und Geschwister sich selbst zu überlassen gedenkt, ist aus der Bekanntmachung nicht zu ersehen. Es ist dies wohl eine neue Art der Kriegsführung, von der es sich nicht leugnen läßt, daß sie ihre überraschenden und pikanten Seiten hat. Für 100 bis 500 Dollars unterzieht man sich schon einer Strapaze und im Nothfall auch einiger Gefahr. Man wird den Indianern Schlingen und Gruben jeder Art stellen, wird sich ihnen unter dem Anscheine freundlicher Absichten nähern und sich ihrer dann bemächtigen; man wird großartige Treibjagden veranstalten und allen Scharfsinn aufbieten, das edle Wild nicht zu verletzen, weil eine Hieb-, Stich- oder Schußwunde den Werth desselben verringern würde. Der Zweck des liebenswürdigen Aufgebots und die Bestimmung der Eingefangenen wird nicht ausgesprochen. Will man auf diese Weise Florida von Indianern säubern, so verdient der Umstand, daß nur für Lebende und nicht für Todte Preise ausgeboten werden, lobende Anerkennung. Aus dem Umstande, daß so besonderes Gewicht auf das Alter und die körperliche Beschaffenheit der Aufgejagten gelegt wird, scheint hervorzugehen, daß man sie irgendwo im Westen zu irgend Etwas zu benutzen und auf diese Weise den Kaufpreis wieder einzubringen gedenkt. Will man sie als Heloten in Texas und Mexico anbringen, oder, wie die Chinesen, als freiwillige Lehrlinge nach Kuba senden? Wir wissen es nicht, müssen aber noch einmal dem Agenten, welcher nicht zur Einbringung von Köpfen, sondern von lebenden Menschen auffordert, unsere aufrichtige Bewunderung zu erkennen geben. Nach Ausspruch des Kongresses sind die Indianer als selbständige Nationen zu betrachten. Daß man auf solche Jagd zu machen pflegt, haben wir freilich nicht gewußt.

New-York. Crim.-Ztg.