Alters-Asyle
[828] Alters-Asyle. In Nr. 23 der „Gartenlaube“ stellten wir, auf mehrfache Anregung, die Anfrage nach einer „Versorgungsanstalt für das vereinsamte Alter“ auf und erhielten darüber folgende Auskunft.
Versorgungsanstalten für das vereinsamte Alter, deren Zugänglichkeit nicht von Ortsbürgerrechten abhängig ist, sind uns fünf genannt. In Mainz besteht ein „bürgerliches Invalidenhaus“. Die Verwaltung desselben befindet sich vorzugsweise in katholischen Händen, und auch Wartung und Pflege in Krankheitsfällen besorgen barmherzige Schwestern; allein Erfahrung lehrt, daß auch evangelische Alte dort aufgenommen und mit derselben Freundlichkeit wie die katholischen Hausgenossen gehalten wurden. Näheres über diese Anstalt hat man sich beim Herrn Obergerichtsrath Dr. Bockenheimer in Mainz zu erbitten. – Wie trotzalledem dieses Mainzer Invalidenhaus vorzugsweise einen katholischen, so trägt das „Diaconissenhaus“ zu Straßburg im Elsaß ausschließlich einen evangelischen Charakter. Gestiftet von dem Straßburger Pfarrer Härter († 1874), einem lutherisch-strenggläubigen, aber herzensedlen, thatkräftigen und deutsch-treuen Manne, Freund und Ebenbürtigen Stöber’s in Mühlhausen, nimmt das Diaconissenhaus ebenfalls nicht blos Protestanten, sondern auch Katholiken auf, die ruhig ihres Glaubens leben können, denn nichts war Härter verhaßter, als die Proselytenmacherei. Um Jedem nach seinen Mitteln zu dienen, bestehen für Zimmer und häuslichen Comfort, Küche und Keller drei Classen, so daß der weniger Bemittelte die Wohlthat der Anstalt genießen, aber auch der Anspruchsvollere sich dort zufrieden fühlen könne. Reizend ist auch die Lage der Straßburger Anstalt, und die Einrichtung des Hauses in Bezug auf Luft, Licht und Ungestörtheit soll, nach unserem verehrten Gewährsmanne, kaum besser zu wünschen sein. Näheres theilt auf Anfrage Herr Pfarrer Härtel in Straßburg mit.
Eine der wärmsten Theilnahme würdige Anstalt ist das von einem Geschwisterpaare Zimmermann in Wiesbaden gestiftete „Versorgungshaus für alte Leute“. Trotz schweren Verlustes durch einen unredlichen Rechnungsführer bleibt die Verwaltung dieses Hauses doch ihrem bisherigen Grundsatze treu: die Aufnahme in dasselbe an keinerlei Bedingungen bürgerlicher oder kirchlicher Zugehörigkeit zu knüpfen. Mögen Glückliche, welche sich die Freude des Wohlthuns gönnen dürfen, diese Anstalt im Auge behalten; sie verdient eine immer weitere Ausbreitung und Kräftigung. Auskunft ertheilt sehr gern Herr Kreisgerichtsrath a. D. Bücher in Wiesbaden. – Der „Verein Frauenheim“ in Berlin (Gartenstraße Nr. 21, N.) beschränkt seine Sorge, wie der Name schon besagt, auf alleinstehende Frauen. Die Statuten desselben werden den Anfragenden durch den Schatzmeister des Vereins, Herrn Fritz Kühnemann in Berlin[WS 1] mitgetheilt. – Ueber ein fünftes Altersasyl, das in Danzig bestehende „Hospital zum heiligen Leichnam“ (so genannt wegen der damit verbundenen Kirche gleicher Bezeichnung), belehren uns die vom 1. Mai 1830 datirenden Statuten. Nach denselben werden in diese Anstalt auch „Auswärtige“ aber nur Christen, gegen Einkaufsgeld zur Verpflegung aufgenommen. Man wendet sich wegen des Näheren wohl an den „Oberbürgermeister“ oder den „Rath“ von Danzig.
Mehrere Anerbietungen von Einzelnen, derlei vereinsamte alte Leute in ihren Familienkreis aufzunehmen, gehen wohl über die Absichten unserer Anfragenden hinaus, wird uns aber der Wunsch dennoch ausgesprochen, so sind wir zur Mittheilung der Adressen bereit.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: in Freienwalde an der Oder, vergl. Jg. 1878, Heft 11, S. 90