ADB:Zoller, Friedrich Gottlieb
Weidlich’s zuverläßigen Nachrichten V, 235 u. f. aufgeführt sind.
Zoller: Friedrich Gottlieb Z., Rechtsgelehrter, geboren zu Leipzig, als Sohn des polnisch-sächsischen Hofrathes und Rathsherrn Johann Friedrich Z., am 5. December 1717, † daselbst am 22. Mai 1782 Z. begann seine Studien an der Schulpforte bei Naumburg, bezog sodann die Universität Leipzig, wo er 1737 immatriculirt wurde, und als Studierender der Philosophie die Streitschrift „de historicorum antiquorum concionibus civilibus“ vertheidigte. Hier widmete er sich dem Rechtsstudium, erwarb mit der Inauguraldissertation: „de actionibus utilibus“ am 28. April 1743 den Grad eines Doctors beider Rechte und hielt hierauf juristische Vorlesungen nebenbei zugleich als Parteivertreter bei den Gerichten thätig. 1749 wurde er in Leipzig zum außerordentlichen Professor der Rechte ernannt, welche Stelle er am 19. November antrat, und 1752 nach Dinkler’s Tode zum ordentlichen Professor für sächsisches Recht. Nach dem Ableben der Professoren Rivinus und Siegel im December 1755 wurde ihm die Professur de Verb. significat. et de regulis Juris übertragen und hielt er am 24. April des folgenden Jahres seine Antrittsrede „de divisione dominii naturalis et civilis legibus incognita“. Fünf Jahre später (1761) wurde er zum Professor der Institutionen, 1765 der Pandekten, endlich 1767 des Codex befördert, in welcher Stellung er bis an sein Lebensende (1782) wirkte. Z. verfaßte kein größeres Werk, wohl aber eine stattliche Anzahl von Programmen und Dissertationen, welche theilweise in- Weidlich, Nachrichten V, S. 233 u. ff. – Fr. A. G. Wenckii oratio saecularis de viris eruditis etc. (Lipsiae 1810 p. 67 N. 19).