ADB:Zimmern, Sigmund
Zimmern: Siegmund Wilhelm Z., Jurist, geboren am 4. März 1796 zu Heidelberg, † dortselbst am 9. Juni 1830. Z., von jüdischen Eltern aus dem Kaufmannsstande geboren, besuchte das Gymnasium und seit October 1813 die Universität seiner Vaterstadt; er widmete sich dem Rechtsstudium, erwarb im Februar 1817 die Würde eines Doctors beider Rechte und begab sich behufs weiterer Ausbildung noch auf ein Halbjahr nach Berlin und auf ein ganzes Jahr nach Göttingen. Zurückgekehrt habilitirte er sich in Heidelberg an der Juristenfacultät als Privatdocent, erhielt im Mai 1821 den Titel eines großherzoglich badischen Rathes, trat im September desselben Jahres in Karlsruhe zur lutherischen Kirche über, und wurde im nächsten Monate (Octbr. 1821) zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt. Am 26. September 1823 verheirathete er sich mit Karoline Walther aus Hanau, welcher Ehe eine Tochter und ein Sohn entsprossen. Im Herbste 1826 siedelte er infolge empfangenen Rufes als 6. ordentlicher Professor der Rechte nach Jena über, und wurde nach Ablehnung eines Rufes an die Breslauer Hochschule zu Michaeli 1827 zugleich zum 5. akademischen Rathe am gemeinschaftlichen Oberappellationsgerichte zu Jena ernannt. Im Herbste des folgenden Jahres von einer Reise in seine Heimath krank zurückgekehrt sah er sich genöthigt im Frühjahre 1829 seine Vorlesungen einzustellen. Zur Wiedererlangung seiner Gesundheit beabsichtigte er eine Reise ins südliche Frankreich, kam aber nur bis Heidelberg. Den Winter 1829/30 brachte er der Landluft halber auf einem Dorfe bei Heidelberg zu, im Frühjahr 1830 kehrte er dorthin zurück, und starb daselbst am 9. Juni 1830 erst 34 Jahre alt.
Z. war ein eifriger Lehrer und fleißiger Schriftsteller; er verfaßte außer zahlreichen Recensionen und Besprechungen in verschiedenen Zeitschriften mehrere Abhandlungen civilistischen Inhaltes, welche hauptsächlich im Archiv f. civilist. Praxis (Bd. I bis XI incl.) erschienen sind. Von seinen größeren Arbeiten ist besonders hervorzuheben: „Geschichte des römischen Privatrechts bis Justinian“ (Bd. 1 in 2 Abthlgn. Heidelberg 1826, Bd. 3 ebd. 1829). Ein ziemlich erschöpfendes Schriftenverzeichniß im N. Nekrolog d. D., Jg. VIII, S. 487 u. 88.
- N. Nekrol. d. Dtschn. Jahrg. VIII. 1830, Thl. 1, S. 486–88. – Günther, Lebenssk. d. Profess. d. Univ. Jena. 1858.