ADB:Wylich und Lottum, Karl Friedrich Heinrich Graf von

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Artikel „Wylich und Lottum, Karl Friedrich Heinrich Graf von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 394–395, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wylich_und_Lottum,_Karl_Friedrich_Heinrich_Graf_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 08:21 Uhr UTC)
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Wylich: Karl Friedrich Heinrich Graf von W. und Lottum, königlich preußischer General der Infanterie und Staatsminister, in der Geschichte als Graf Lottum bezeichnet, der Sohn des 1774 verstorbenen Generals Friedrich Wilhelm Graf v. Wylich und Lottum, am 5. Novbr. 1767 zu Berlin geboren und dort in der durch Friedrich den Großen begründeten Académie des nobles erzogen, kam aus dieser am 9. April 1784 als Fähnrich zum Infanterieregimente Anhalt-Bernburg nach Halle, wurde am 29. October 1786 Lieutenant, im folgenden Jahre, als das 3. Bataillon des Regiments in das ebenfalls zu Halle garnisonirende Füselierbataillon v. Schenck umgewandelt wurde, in dieses versetzt, nahm mit demselben 1787 an dem Zuge nach Holland und demnächst als Ordonnanzofficier des Generals Graf Schulenburg-Kehnert am Kriege gegen Frankreich theil, bis im Frühjahr 1793 ein Sturz mit dem Pferde, wodurch er sich schwer am Fuße beschädigte, ihn für den Felddienst unbrauchbar machte. Er wurde als Assistent dem Ober–Kriegscollegium überwiesen und verblieb, daneben in seinem militärischen Range aufsteigend, bis zur Reorganisation nach dem Tilsiter Frieden bei dieser Behörde. Entscheidend für seine Laufbahn wurde, daß er am 18. August 1807 an des Oberst v. Kleist Stelle den Vortrag über militärische Angelegenheiten beim Könige erhielt, welchen er erstattete, bis im Jahre 1808 Scharnhorst denselben übernahm. Dadurch lernte Friedrich Wilhelm III. den Grafen L. näher kennen und, als ihm selbst gleichgesinnt, schätzen. Schon vorher war dieser zum Mitgliede der im Juli des nämlichen Jahres eingesetzten Reorganisationscommission ernannt, in welcher er im Gegensatze zu Scharnhorst und dessen Sinnesgenossen für die Beibehaltung des Altgewohnten eintrat und dem Fortschritte widerstrebte. Er warnte vor der Zulassung bürgerlicher Officiere und bekämpfte später den Landsturm und die Städteordnung. Sein Einfluß war um so bedenklicher, als er dem Könige den Bericht über die Verhandlungen jener Commission erstattete. Als dann am 16. Dec. 1808 das Oberkriegscollegium in das Kriegsministerium umgewandelt wurde, und Scharnhorst an die Spitze des Allg. Kriegsdepartements trat, ward L. an die Spitze des Militär-Oekonomiedepartements gestellt; er verließ nun mit dem Titel als Staatsrath den activen Militärdienst, blieb aber nicht lange im Amte; schon am 3. Februar 1810 wurde seine Wirksamkeit auf die Führung der Geschäfte als Director des Großen Potsdamer Militärwaisenhauses und einige Nebendinge beschränkt und gleichzeitig ward er zum Generalmajor ernannt. Als dann der Krieg von 1812 gegen Rußland ausbrach, entsandte ihn der König zum Kaiser Napoleon nach Warschau, um die nöthigen Abmachungen wegen der Durchmärsche durch preußisches Gebiet zu treffen, und im Frühjahr 1813 berief er ihn in die zu Berlin gebildete Oberregierungscommission, welche während der Abwesenheit des Königs einen großen Theil der Regierungsgeschäfte zu erledigen hatte, aber schon [395] bald nachher wurde er dem russischen Hauptquartiere als preußischer Bevollmächtigter für die Verpflegungssachen beigegeben, eine Verwendung, für welche Einsicht, Rechtlichkeit und Menschenfreundlichkeit ihn besonders geeignet erscheinen ließen; 1814 blieb er bis gegen Ende des Jahres wegen der von Frankreich zu leistenden Zahlungen in Paris zurück; 1815 begleitete er den König von neuem dahin. Nach der Rückkehr schied er zum zweiten Male aus dem Heere, um im März 1817 als Mitglied des Staatsrathes die Leitung der Finanzgeschäfte zu übernehmen, daneben führte er eine Zeit lang auch die auswärtigen Angelegenheiten. 1818 wurden ihm endgiltig die Finanzsachen und die Geschäfte des Ministeriums des Innern übertragen; seit 1823 lag ihm auch ob, dem Könige, der nach Hardenberg’s Tode keinen Nachfolger für diesen haben, sondern mit Fachministern regieren wollte, über die allgemeinen Landesangelegenheiten Vortrag zu halten, wogegen er die Verwaltung des Staatsschatzes dem Finanzminister abtrat; am 3. August 1828 ernannte ihn der König zum General der Infanterie, am 9. April wurde sein fünfzigjähriges Dienstjubiläum glänzend gefeiert. Bald nach dem Tode König Friedrich Wilhelm’s III. starb er, durch dessen Nachfolger auf seinen Wunsch bereits von dem größten Theile seiner Dienstgeschäfte entbunden, wenige Tage nach dem Tode seiner Gemahlin, geb. v. Lamprecht, am 14. Februar 1841 zu Berlin. – Graf L., ein reicher Mann, welcher seinen Sommeraufenthalt in dem der Residenz nahe gelegenen Dorfe Französisch-Buchholz hatte, war ein fleißiger und gewissenhafter Arbeiter, ohne politischen Ehrgeiz; seine sanften Formen, vornehme Gelassenheit und allen Einflüssen unzugänglicher Geradsinn sagten dem Könige in hohem Grade zu; ohne Thatendrang und Willenskraft, jeglicher Neuerung, wie sein Auftreten nach dem Tilsiter Frieden gezeigt hat, abhold, war er zufrieden, wenn alles in gewohnter Weise weiterging.

Allgemeine Preußische Staatszeitung: Jahrgang 1834, Nr. 100, 106; Jahrgang 1841, Nr. 67.