ADB:Woringen, Franz Arnold Maria von

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Artikel „Woringen, Franz Arnold Maria von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 44 (1898), S. 212–213, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Woringen,_Franz_Arnold_Maria_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 18:33 Uhr UTC)
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Woringen: Franz Arnold Maria von W., Professor der Rechtswissenschaft, geboren am 6. Juli 1804 zu Düsseldorf, damals Hauptstadt des Herzogthums Berg; † am 6. Januar 1870 in Freiburg im Breisgau. Nach Vollendung der juristischen Studien habilitirte sich W. 1828 in Heidelberg als Privatdocent der Rechtswissenschaft. Im Herbste 1832 siedelte er an die Universität Berlin über, wo er und zwar seit 1837 als außerordentlicher Professor bis zum Frühjahre 1843 wirkte. In diese Periode fällt seine erste Veröffentlichung einer größeren wissenschaftlichen Arbeit, nämlich des ersten Beitrages zur Geschichte des deutschen Strafrechtes, der eingehende Erläuterungen des Compositionenwesens enthält, und worin er in dem damals entbrannten Streite zwischen historischer und philosophischer Rechtsschule für erstere Partei ergreift. Im Mai 1843 wurde er als ordentlicher Professor des Strafrechts, deutschen Privatrechtes, sowie der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte an die Freiburger Hochschule berufen, an der er als eifriger Vertreter dieser Fächer, wozu später noch Rechtsphilosophie und außerdem vorübergehend auch Strafproceß kamen, ununterbrochen bis zu seinem 1870 erfolgten Tode thätig war. Neben seiner Professur leitete er seit 1857 als Oberbibliothekar die Geschäfte der Universitätsbibliothek und trat Ende 1869 als vom Großherzog ernanntes Mitglied in die erste Kammer der badischen Landstände, welcher er jedoch nur wenige Wochen angehörte.

v. W. war eine sehr günstig angelegte Natur. Er zeichnete sich durch anziehenden Lehrvortrag aus, infolge dessen seine Collegien sehr gut besucht waren, erfreute sich nebenbei mit warmem Sinne und tiefem Verständnisse der verschiedenen Zweige der Kunst und hatte eine gute dichterische Begabung, was seine „Mährchen“ (Berlin 1854) und das Trauerspiel „Jadwiga“ bekunden; hauptsächlich aber besaß er eine, in unseren Tagen stets seltner werdende Eigenschaft, einen entschiedenen männlichen Charakter, welcher besonders bei Wahrung der geistigen Interessen der Hochschule zur Geltung kam. Einzelne Vorgänge an der Hochschule, namentlich das disciplinäre Vorgehen gegen die Professoren Rotteck und Welcker, die Enthebung Amman’s vom Lehrstuhle des Kirchenrechts und das offene Bestreben einzelner Universitätsmitglieder, der Hochschule [213] ein kirchlich-katholisches Gepräge zu geben, führten allmählich zu der irrigen Meinung, daß Freiburg als streng katholische Lehranstalt unter klerikalem Einfluß eines freien wissenschaftlichen Geistes entbehre. Da war es W., der in dem Universitätsprogramm von 1846 dieser weitverbreiteten Ansicht mit Nachdruck entgegentrat, indem er dort ausführte, daß Freiburg zu einer katholischen Universität im Sinne der Klerikalen weder durch ihre Gründung seitens des Erzherzogs Albrecht (1456) noch durch ihre Geschichte gemacht wurde, folglich auch jetzt keine katholische sei! Die Albertina sei ausdrücklich zur freien Pflege der Wissenschaft errichtet; die Wissenschaft aber könne ihrem Wesen nach eine volle uneingeschränkte Freiheit begehren (S. 10, 22–24). Als sodann 1849 die revolutionäre provisorische Regierung Badens auch von den Freiburger Docenten die Eidesleistung verlangte, stand W. an der Spitze jener, welche den angesonnenen Eid kurzweg verweigerten; und als zehn Jahre später (1869)[WS 1] die Universität zu Gunsten freier Forschung wider das von der badischen Regierung mit der römischen Curie abzuschließende Concordat Stellung nahm, war W. bei Abfassung der Denkschrift über „die Lehrfreiheit der Universität Freiburg“ in maßgebender Weise thätig. Diese Denkschrift blieb auch bei den badischen Kammerverhandlungen nicht unbeachtet, welche schließlich zu einer Ablehnung des vorgelegten Concordates führten. Außer dem bereits erwähnten strafrechtlichen Werke veröffentlichte W. mehrere Abhandlungen, meist in Form von Universitätsprogrammen u. A.: „Ueber den Begriff des fortgesetzten Verbrechens“ (Programm, Freiburg 1827); „Einige Worte zur Vertheidigung der Alberto-Ludoviciana“ (Programm zu der Vorlesung des Wintersemesters 1846/47, aus dem wir oben eine Stelle angeführt); „Fragmentarische Betrachtungen über Einführung der Schwurgerichte“ (Programm Freiburg 1846); „Grenzen des Einflusses des Sittengesetzes auf das Strafgesetz“ (Programm, Freiburg 1864).


Anmerkungen (Wikisource)

  1. offensichtlich 1859