ADB:Wolff, Thomas (Jurist)
[52] größten Theil seiner Pfründeneinkünfte hat W. nach seiner eigenen Aussage für die Erziehung seiner Neffen, des jüngern Thomas W. (s. u.) und dessen Bruders Amandus, aufgewandt; dennoch war er in der Lage, sich sein Dasein behaglich auszugestalten, da er seine nicht gewöhnlichen juristischen Kenntnisse als gelehrter Sachwalter im städtischen Dienst, wie als Vertreter geistlicher Anstalten und Privatpersonen in lucrativer Weise zu verwerthen wußte. Schon am 7. Januar 1486 wurde er von der Stadt als Bürger und Berather angenommen, indem er gelobte, der Stadt ‚in iren sachen getruwelich zu roten, ussgenomen wider geistlich statuta und die den er verbunden ist‘. Als conservator privilegiorum eccl. Argentin. und curator ecclesiarum secularium Argentinensium erscheint W. 1493 bei dem Vertrag der Weltgeistlichkeit mit den Bettelorden der Diöcese Straßburg, im J. 1501 als geistlicher Untersuchungsrichter in dem neuentbrannten Kampfe über die unbefleckte Empfängniß zwischen Dominicanern und Franciscanern. 1506 unter den Wahlscrutatoren bei der Straßburger Bischofswahl. – Obgleich nicht zu den eigentlichen Humanisten zu rechnen, stand er doch den humanistischen Bestrebungen der Zeit sympathisch gegenüber. Er liebte Kunst und Wissenschaft, hatte aber als Mann der Praxis wenig Neigung, sich persönlich näher mit den eigentlich wissenschaftlichen Studien zu befassen. Zu Rudolf Agricola war W. während seines Aufenthaltes in Worms (1484–1485), wo er seines Kanonikates wegen zeitweilig Residenz nehmen mußte, in persönliche Beziehungen getreten; der Straßburger Humanist Peter Schott (s. A. D. B. XXXII, 406) spricht von ihm mit Worten höchster Verehrung. Seine erfolgreiche juristische Praxis gab ihm die Mittel, sein Kanonikatshaus in Straßburg mit Gemälden und Sinnsprüchen zu verzieren; seiner Initiative und seinem kunstbegeisterten Sinn, wol auch seiner Freigebigkeit, war auch die künstlerische Ausschmückung des Kreuzganges der Kirche Jung St. Peter und des Chors von Alt St. Peter zu verdanken. Seine beiden Häuser in Straßburg nebst seiner Bibliothek hinterließ er seinem natürlichen Sohne Johannes, damals Vicar an Allerheiligen zu Straßburg, zu lebenslänglicher Nutznießung mit der Bestimmung, daß dieselben später an Jung St. Peter fallen sollten; doch kam es, da Wolff’s Stiefbruder Caspar den Schutz der Stadt anrief, zu einem Streite über den Nachlaß, der noch 1514 am Reichskammergericht anhängig war.
Wolff: Thomas W. d. Aeltere, hervorragender Jurist von humanistischer Bildung, Sohn des Andreas W. zu Eckbolsheim bei Straßburg i. E. und der Enneline Hell, geboren zu Eckbolsheim ca. 1450, † als Propst zu Alt St. Peter in Straßburg am 16. August 1511. Er besuchte die Universitäten zu Basel (1466) und Bologna (1470) und wurde an letztgenannter Hochschule am 6. Mai 1475 zum Decr. Doctor promovirt. Schon 1465 erscheint er als Chorherr zu St. Thomas (später Scholasticus, dann Cellerarius) und zu Jung St. Peter in Straßburg (später Cellerarius), seit 1482 auch als Chorherr (1484 Propst) zu Alt St. Peter daselbst. Außerdem besaß er Kanonikatspfründen an den Hauptkirchen zu Basel und zu Worms und an dem Collegiatstift zu Neuweiler im U. Elsaß und war gleichzeitig Inhaber der Pfarrkirchen zu Rheinbischoffsheim und Eschau, Straßb. Diöc., und mehrerer Altarpfründen zu Straßburg. Den- Schmidt, Hist. littér. de l’Alsace II, 59 ff., 86. – Vgl. meinen Index biogr. z. d. Acta nation. Germ. univers. Bonon., woselbst die Nachweise.