ADB:Wolde, Caspar vom
Johann Friedrich (s. A. D. B. XIV, 317), war er Verwalter des Hofgerichts und wurde später als Kanzler der leitende Staatsmann des Herzogthums. Erst als Herzog Bogislaw XIII. (s. A. D. B. III, 55) 1603 die Regierung des „Orts Stettin“ übernahm, gab er das Amt ab und wurde Hauptmann von Colbatz, in welcher Stellung er am 6. Juli 1605 starb. Seine Zeitgenossen schildern ihn als einen klugen und feingebildeten Mann, dem aber auch die den Trägern hoher Aemter oft entgegengebrachte üble Meinung der Menge nicht erspart blieb. W. war mit Barbara v. Versen vermählt, Tochter des Lorenz v. Versen und der Dorothea v. Borcke aus dem Hause Stramehl. Aus seiner [723] Ehe entsproß nur eine Tochter Erdmuth Maria, später mit Caspar v. Below auf Peest vermählt.
Wolde: Caspar vom W., herzoglich pommerscher Kanzler, auf Wusterbart, Sohn des Hans vom Wolde und der Abigail v. Kleist. Unter Herzog- v. Bohlen, Leichenpredigten. – v. Fersen, Gesch. des Geschl. von Versen.