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Artikel „Witt, Andries de“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 570–571, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Witt,_Andries_de&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 08:25 Uhr UTC)
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Witt: Andries (Andreas) de W., holländischer Staatsmann, geboren in Dordrecht am 16. Juni 1573, war der älteste Sohn seines aus einem der ältesten Patriciergeschlechter seiner Stadt stammenden Vaters Cornelis, der als Bürgermeister und Mitglied der holländischen und später auch der Generalstaaten eine hervorragende Stellung in den ersten Decennien der niederländischen Republik einnahm. Der Sohn wurde, bald nachdem er seine juristischen Studien absolvirt hatte, in die Regierung seiner Stadt erwählt, nachher zum Stadtsecretär und zuletzt zum Pensionär ernannt. Dordrecht hatte in den Parteikämpfen während des zwölfjährigen Stillstands, wie Amsterdam, sich zu den Gegnern Oldenbarnevelt’s gehalten und W. scheint sich der dort herrschenden Richtung angeschlossen zu haben. So konnte er ohne irgend eine Widerrede nach des Advocaten Verhaftung, 1618, als Pensionär der ersten Stadt der Provinz, dessen Geschäfte in Vertretung führen, ohne Jemandes Anstoß zu erregen, ohne aber auch irgend einen politischen Einfluß zu üben. Selbst in der heiklen Geschichte der ungesetzlichen Einführung zweier Ausländer in die holländische Ritterschaft, welche die Mehrheit in diesem Collegium auf die Seite des Prinzen Moritz brachte, hat er, der die darauf bezüglichen Verhandlungen zu leiten hatte, sich darauf beschränkt, seine Aufträge zu erfüllen, ohne selbst [571] irgendwo eine Meinung zu vertreten. Auf die auswärtigen Geschäfte blieb er ebenso ganz ohne Einfluß. Doch ließ man ihn mehr als zwei und ein halbes Jahr, bis zum Jahre 1621, im Amte. Dann erst wurde Duyck zum Nachfolger Oldenbarnevelt’s gewählt mit beschränkter Befugniß und anderem Titel, dem eines Rathspensionärs. W. erhielt dann die Stelle eines Raths im holländischen Gerichtshof und starb als solcher im J. 1637. Sein um sechzehn Jahre jüngerer Bruder Jacob, der Vater des berühmten Johann de W., schloß sich dagegen der Partei Oldenbarnevelt’s an und gehört zu jenen einflußreichen Regenten, welche Dordrecht und Amsterdam zu der führenden Stelle in der allmählich wieder sich kräftigenden antistatthalterischen Partei verholfen haben.

Vgl. Balen, Beschrijving van Dordrecht. – Wagenaar, Vaderlandsche Historie, Bd. X. – Lefèvre Pontalis, Jean de Witt, Bd. I.